Anschlag Berlin city west

Msane

Well-Known Member
Soweit sind wir glücklicherweise noch nicht. Ich würde es für eine völkische Koalition in der nächsten oder übernächsten Legislaturperiode nicht völlig ausschließen, aber dass Ermittler in einem von einer Miliz beherrschten Gebiet Leuten, gegen die nichts vorliegt, Geständnisse abpressen, ist bislang glücklicherweise undenkbar.

Kaputtreden kann man immer alles ganz einfach, ich wäre jedenfalls mal gespannt auf einen Vorschlag von dir wie du die Situation lösen würdest die nicht automatisch dazu führt das die alle laufen gelassen werden.


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EnRetard

Well-Known Member
Ideal?
Den kurdischen Vorschlag aufgreifen und Ermittler der internationalen Strafgerichtshof mit der Sache betrauen und denen, gegen ausreichend Beweise gibt, im syrischen Kurdengebiet den Prozess machen. Geht leider nicht, weil aus Rücksicht auf ein Sortiment an Diktatoren eine solche Aufwertung der syrischen Kurden nicht in Frage kommt.
Die zweitbeste Lösung: Alle Deutschen aus kurdischem Gewahrsam hier herschaffen. Die, gegen die genügend vorliegt, in U-Haft nehmen. Die anderen, sofern man sie für gefährlich hält, überwachen. Sollte bei der geringen Zahl, um die es geht, machbar sein. Was die Kinder betrifft, müsste im Extremfall eine Inobhutnahme durch die Jugendämter in Betracht gezogen werden.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Ideal?
Den kurdischen Vorschlag aufgreifen und Ermittler der internationalen Strafgerichtshof mit der Sache betrauen und denen, gegen ausreichend Beweise gibt, im syrischen Kurdengebiet den Prozess machen. Geht leider nicht, weil aus Rücksicht auf ein Sortiment an Diktatoren eine solche Aufwertung der syrischen Kurden nicht in Frage kommt.
Die zweitbeste Lösung: Alle Deutschen aus kurdischem Gewahrsam hier herschaffen. Die, gegen die genügend vorliegt, in U-Haft nehmen. Die anderen, sofern man sie für gefährlich hält, überwachen. Sollte bei der geringen Zahl, um die es geht, machbar sein. Was die Kinder betrifft, müsste im Extremfall eine Inobhutnahme durch die Jugendämter in Betracht gezogen werden.
Im Grunde genommen ist durch die deutsche Gesetzgebung das gesamte Verfahren festgelegt. Genau so, wie du es beschrieben hast.
Zugleich gilt, dass natürlich zunächst die Identität des deutschen Straftäters im Ausland festgestellt werden muss, damit der deutsche Staat tätig werden kann. Und es braucht einen amtlichen Ansprechpartner, mit dem man das Procedere der Auslieferung abspricht.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Die können erst zurückgeholt werden wenn sichergestellt ist das Anklagen erfolgreich sind, dafür schickt man Ermittler nach Nordsyrien, die IS-Typen unterschreiben das sie sich in allen Punkten für schuldig bekennen, nur dann werden sie zurückgeholt, ansonsten bleiben sie halt in Syrien.



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Solche „Geständnisse“ haben vor keinem Gericht Bestand. Und was ist mit denen, die wirklich unschuldig da unten sind?
 

Alubehütet

Well-Known Member
Mir fällt auch keines ein, es ist nur wenig publik. Aber denkbar ist doch, daß die eine oder andere Frau sehr schnell da unten vom IS desillusioniert war, aber nicht mehr raus kam?
 

sommersonne

Well-Known Member
Mir fällt auch keines ein, es ist nur wenig publik. Aber denkbar ist doch, daß die eine oder andere Frau sehr schnell da unten vom IS desillusioniert war, aber nicht mehr raus kam?
Das ist denkbar, aber kein Beispiel für unschuldig. Erst mal war sie dann ja begeistert und wollte den IS unterstützen, da war sie schon nicht mehr unschuldig. Die Gräueltaten des IS liefen die Medien rauf und runter, trotzdem war sie bereit mitzumachen oder dachte sie der IS sucht nur neue Staatsbürger für die alten ermordeten. Nee, nee unschuldig ist was anderes.
 
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