Almancali, was genau hast du für ein Problem mit der Newroz-Demo? Oder hast du generell eines mit Kurdendemos?
Das Zeigen von Apos Antlitz und dem Logo unserer Verbündeten im Kampf gegen IS/Daesh, der YPG, seit dem 2.3.2017 verboten (für den Appeasementversuch beißt sich de Maizière hoffentlich in den eigenen Hintern) war sicher eine überflüssige Provokation. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat die hessische Polizei dankenswerterweise darauf verzichtet, a la turca mit Wasserwerfern, Tränengas, Gummigeschossen und a la Hollandaise mit Kötern einzuschreiten, sondern die Taten und Täter gefilmt. Sie werden also - zumindest soweit identifizierbar - unerfreuliche Post bekommen.
Das Strafmaß bei Verstößen gegen §86a StGB reicht bis zu drei Jahren Haft. Einschlägige Urteile in Sachen PKK-Symbolen konnte ich nicht finden, allerdings unzählige Urteile wegen Hakenkreuzen, SS-Runen usw. Es ist derselbe Paragraf, eine völlige Bagatelle also nicht.