Coronavirus Covid-19 ---- Sind die Maßnahmen angemessen?

Alubehütet

Well-Known Member
Und Christian Lindner hat manchmal in dunklen Stunden den Gedanken, wir könnten doch schon in einer Corona-Diktatur leben, wo ein Söder Grundrechte nicht einschränkt aus gesundheitspolitischen Gründen, sondern weil es ihm Spaß mache, daß er es kann.

 

Alubehütet

Well-Known Member

Berfin1980

Well-Known Member
Ich bin selten, eigentlich fast nie der Auffassung der AfD.

Aber das hier finde ich eine interessante Klarstellung.


Die Lohnfortzahlung trägt dann der Arbeitgeber.
Das ist keine Klarstellung sondern Blödsinn.
Wenn bei Patienten in behördlich angeordneter Quarantäne keine Symptome bestehen, ist das Ausstellen einer AU-Bescheinigung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Patient positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurde.
 

Bintje

Well-Known Member
(....)

Die Lohnfortzahlung trägt dann der Arbeitgeber.
Eben. Ich hab es jedenfalls so verstanden, dass die vorgesehene Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz wegfällt - nicht die gesetzlich vorgesehene Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer! Wobei das in den Medien großteils anders transportiert wurde ("Lohnfortzahlung wird gestrichen"), was ich verwirrend und unzureichend erklärt fand. Auf mich wirkte die Berichterstattung sehr undifferenziert.

https://www.bundesgesundheitsminist...wnloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf


.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Unglaublich. Dann bleibt ja nur noch das Erfinden von Symptomen.
Jepp, die ganze Zeit konnte sich der Arbeitgeber das ersetzen lassen. Der Selbstständige auch was jetzt weg fällt ist er nicht geimpft.

Ich kenne aber auch Personen die trotz Quarantäne im Home Office arbeiten konnten.
Es arbeitet aber nicht jeder am Computer.

Im Infektionsschutzgesetz steht aber drin: Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Gleiches gilt, wenn man eine "vermeidbare Reise" in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland gemacht hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss.

Davon betroffen ist aber nicht die Lohnfortzahlung im Fall einer Covid19 Erkrankung.
;)
 

sommersonne

Well-Known Member
Es fällt eigentlich nur die Entschädigung weg die der Arbeitgeber erhielt wenn er einem AN in der Quarantäne den Lohn oder das Gehalt weiter zahlen musste. Jetzt kann sich der AG entscheiden ob er den Lohn/Gehalt weiter zahlt auch wenn es nun aus seiner eigenen Tasche geht.

Wenn der Arbeitnehmer Glück hat wird er weiter bezahlt. Würde ich, wenn ich ein Unternehmen hätte, bestimmt nicht machen. Schließlich hat jetzt jeder die Möglichkeit sich impfen zu lassen.
Wie das für diejenigen Arbeitnehmer aussieht, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen weiß ich nicht. Dafür wird es aber bestimmt eine Ausnahme geben.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Wenn der Arbeitnehmer Glück hat wird er weiter bezahlt. Würde ich, wenn ich ein Unternehmen hätte, bestimmt nicht machen. Schließlich hat jetzt jeder die Möglichkeit sich impfen zu lassen.
Das ist der Punkt, dabei aber nicht außer acht lassen, es gibt Menschen die sich nicht impfen lassen können.

Man könnte auch sagen wie umgeht man eine Impfpflicht?
 
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