EnRetard
Well-Known Member
Irgendwer wird das durchziehen bis vor das BVerfG. Dann folgt der Rattenschwanz. Warum soll eine Disco nicht aufmachen dürfen für Nicht-Infizierende?
und noch mal: Diese Pivilegien bzw. Grundrechtswiederherstellungen sind nicht nicht rechtssicher zu machen. Kein Karlsruhe kann das, weil:
Die Impfstoffe sind unterschiedlich wirksam, zwischen 62 und 95%.
Die Impfstoffe sind möglicherweise nicht steril. Heißt: Die Geimpften sind in unterschiedlichem Maße vor (schwerer) Erkrankung geschützt, aber sie können möglicherweise Covid-19 trotzdem weitergeben.
Personen mit durchgemachtem Covid-19 sind zumeist für eine noch nicht genau bekannte Zeit immun. Zumeist und noch nicht genau bekannte Zeit ist nicht rechtssicher.
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Dann kommen noch die Gerechtigkeitsfaktore hinzu: Auch Impfwillige haben es nicht selbst in der Hand, wann und mit welchem Impfstoff sie geimpft werden. Es würde zu großem Ärger führen, wenn im Herbst die Einen verreisen dürften und die anderen nicht, ohne dass sie die Gründe daafür selbst zu vertreten hätten.