Das liegt, was Rechtsprechung angeht, im Bereich der Spekulation. Aber jeder kann sich ja nach seinem persönlichen Judiz fragen - und auch das entscheidende Gericht würde das in diesem Fall tun, wie sinnvoll es im Sinne des Gesetzes wäre, wenn man Kopftuchträgerinnen indirekt dazu anhalten würde, das Kopftuch für das Bewerbungsverfahren vorübergehend abzulegen. Bzw. im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes, dass man diesen gerade nur dann gewährt, wenn die Klägerin sich taktisch geschickt, aber beinahe "treuwidrig" verhalten hat.
Umsatzeinbußen allein genügen nicht. Das mit der jetzigen Rechtslage übereinstimmende Meinungsspektrum bewegt sich zwischen "erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen” bis zu einer "nachhaltigen Gefährdung des Bestands des Unternehmens".
Thüsing, NJW 2003, 405 zu dem genannten Urteil: