AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.
Das war jetzt von mir mal ganz unjuristisch gedacht.
Ich erinnere mich an Phasen in meinem Leben, wo ich als mystikbegeisterter Enthusiast hitzige Diskussionen mit Atheisten und Kommunisten geführt habe. War anstrengend, aber das musste ich eben aushalten. Heute sehe ich, dass mein partieller Übereifer auch auf meine Unreife zurückzuführen war.
Man müsste sich also fragen, inwieweit religiöser Übereifer durch die Verfassung geschützt ist, wenn ich wieder zum GG zurückkommen soll. Rein menschlich empfinde ich das Kopftuchgebot als religiösen Übereifer, aber das ist nur mein persönliches Empfinden und ich sehe auch die Schönheit und den Wert einer Gesellschaft, wo man prinzipell tragen darf, was man will, auch bei der Arbeit, und ich sehe den Wert einer Gesellschaft, die auch mal ein wenig religiösen Übereifer aushält, sonst hätte ich es selbst auch schwer gehabt.
Als ich den Eingangspost mit den Ausführungen von Herrn Hoffmann gelesen hatte, sah ich auch keinen Grund mich zu empören. Eher dann die darauf folgenen Einlassungen des Threadstellers schienen mir die Freiheit der Religionsausübung nahezu über das GG selbst zu stellen, auf das er sich beruft.
Immerhin gab es (angeblich) mal eine Äußerung irgendeines türkischen Imams, der sagte, dass der Islam irgendwann in Europa herrschen werde durch die Freiheit, die die Demokratie und ihre Gesetze der Religionsausübung gewähren ("Wir werden die Herrschaft über euch übernehmen durch eure eigenen Gesetze" oder so ähnlich) Kann natürlich auch eine Populistische Unterstellung gewesen sein, ich weiß leider nicht mehr wo's stand.