Das deutsche Konsulat kann in ihrem Fall Ja sagen oder Nein. In ihrem Fall hat es leider Nein gesagt. Das ist ihre Entscheidung. Wir können dem Konsulat keinen Fehler nachweisen.
Ein weit verbreitetes und legales Werkzeug zur systematischen Diskriminierung und Benachteiligung bestimmter Menschen in diesem Land: Ermessensentscheidungen im öffentlichen Recht oder die Vertragsfreiheit als ihre Entsprechung im Zivilrecht.
Eigentlich gibt es ja die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die gerade solchen Missbrauch verhindern sollen. So heisst es im Beamtenrecht fast überall dort, wo einem Beamten ein gewisser Ermessensspielraum oder Weisungsbefugnis gewährt wird, dass sie frei von Willkür und immer mit einer gewissen Verhältnismässigkeit zu erfolgen hat. Beim Ermessensspielraum gibt es noch die Bedingung, dass wenn ein solcher gewährt wird, er auch auszuschöpfen sei. Es wäre also gar nicht gestattet, diesen Ermessensspielraum ohne ausführliche und nachvollziehbare Begründung ausschließlich oder in den allermeisten Fällen nur in einer Richtung zu nutzen.
Entsprechende Einschränkungen gibt es auch bei der Vertragsfreiheit, wenn etwa die Voraussetzungen der Vertragspartner zu unterschiedlich sind und dadurch die freie Entscheidung eines Vertragspartners angezweifelt werden kann usw.
Nur sind das eben solche Gummiparagraphen, deren Überprüfung zwar möglich, aber sehr aufwendig ist, weshalb sie de facto fast nie eine Rolle spielen in so einer Angelegenheit. Und wenn schon der oberste Dienstherr bei solchen Fragen die Meinung vertritt, dass gar nicht sein kann, was nicht sein darf, dann kann man es seinen vielen Brötchenempfängern in Staatanwaltschaften und Gerichten sicher auch nicht übelnehmen, wenn sie diesem Beispiel folgen.