AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?
Genau deswegen müsste der Gesetzgeber für eine klare Regelung sorgen. Körperverletzung ist zunächst beides.
Es müsste also der Grad der Beeinträchtigung bei der Definition einer Rechtfertigung für solche Eingriffe berücksichtigt werden.
FGM würde demnach klar strafbar bleiben. Bei der Beschneidung der Vorhaut müsste man sich vielleicht über das Alter Gedanken machen.
Grad der Beeinträchtigung?
Falls also mal ein religiöser Kult auftaucht, der fünfjährigen aus religiösen Gründen die Fingerkuppe des kleinen Fingers der linken Hand amputiert, dann sollte man anhand des Grades der Beeinträchtigung darüber entscheiden, ob das ok ist oder nicht?