Du meinst das Transitabkommen von 2002? Hast du den Text irgendwo? Ich habe nichts über den Güterverkehr gefunden, nur (Kleinkariertes) über den Personenverkehr.
Habe nur kurz danach geschaut und gelesen das der Güterverkehr darin nicht genauer definiert ist.
Ursprünglich ging es bei dem Abkommen auch darum, dass russische Bürger damals ein Visum brauchten um mit
dem Zug nach Kaliningrad und zurück zu reisen, Europa befürchtete illegale Einwanderung durch Personen die von
langsamfahrenden Zügen springen würden.
Dann einigte man sich auf dieses Transitabkommen.
Nur wer jetzt glaubt, man könne Russland den freien Warenverkehr in die Exklave einschränken, nur weil das da nicht näher
definiert ist, der ist auf dem falschen Dampfer.
Juristisch gesehen, liegt da meiner Meinung nach auch ein Gewohnheitsrecht vor, der Warenverkehr wird dort so seit Jahrzehnten gehandhabt.
Das funktioniert und hat sich bewährt, es sichert beiden Seiten Entspannung im Baltikum.
Annalena-Baerbock sagte vorgestern dazu, dass sie die EU-Kommission in der Pflicht sieht das zu lösen.
Die Sanktionen würden sich sowieso nur auf Exporte und Importe nach Russland beziehen und nicht
auf Durchleitungen.
Man müsse auch in schwierigen Situationen reflektieren wenn es zu Missverständnissen gekommen ist.
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