AW: doppelte Staatsbürgerschaft
Möchte mal meine aktuellen Entwicklungen schildern, nachdem sich bei mir wieder was getan hat (ist allerdings nur für Mischlinge relevant); Hatte vor zwei Tagen deswegen Kontakt mit Standes- und Landratsamt hier bei uns. Ca. 3 Wochen zuvor war ich beim Türk. Konsulat Nürnberg. Im Konsulat wurde ich sogar direkt gefragt, ob Interesse daran hätte, auch den türkischen Pass zu haben. Ich mit großen Augen "EVET!!!"
Dann ging er alles durch und meinte aber, dass ich den Nachnamen meines Vaters tragen müßte (hatte ja schon mal hier gefragt ob da was dran ist, dass nicht-türkische Nachnamen angeblich verboten sein sollen)...Allerdings gilt auch hier wieder - all die eingebürgerten Brasilianer in der Türkei gaben sich zwar türkische Vornamen, behielten aber ihre portugiesischen Nachnamen wie z.B. Mehmet Aurelio oder Gökcek Wederson. Es ist einfach ein Witz.
Ein Nachnamen-Wechsel bereitet mir zum einen einen moralischen Konflikt (schließlich war es meine Mutter, die mich aufzog und all den Ärger mit mir während meiner Jugend- und Postjugend-Zeit hatte), zudem ist es von bürokratrischer Seite alles andere als einfach.
Die Standesbeamte meinte gleich, aufgrund der Tatsache, dass ich längst volljährig bin, würde das aus Sicht des Standesamtes nicht gehen (und die Beamten im Konsulat meinten vorher noch zu mir, ich solle mir "einfach" eine internationale Geburtsurkunde mit dem Nachnamen meines Vaters besorgen und das machte mich eben auch schon skeptisch ob das denn so "einfach" ist). Sie sagte, "Internationale Geburtsurkunde kein Problem, nur dass da halt als ihr Nachname weiterhin der, der mütterlichen Seite drin stehen wird" und zudem hat sie die Aussage des Beamten im Konsulat ziemlich irritiert. Meine von mir favorisierte Variante eines Doppelnachnamen (von Mutter & Vater) geht z.B. auch nicht. Ich könnte nicht mal im Heiratsfall einen Doppelnachnamen von einer türkischen Frau annehmen, nur die Frau (das verstehe wer will, diese Kleinkariertheit der deutschen Bürokratie). Man muss dazu sagen, dass die Dame sehr freundlich war und sich viel Zeit nahm, sie holte sich sogar extra ein türkisches Gesetzbuch.
Ein Problem, dass ich seit Jahren habe, türkische und deutsche Behörden widersprechen sich gegenseitig.
Sie meinte dann, die einzige reele Chance, die sie sieht, wäre über das Landratsamt.
Gut, also erst mal das Landratsamt angerufen. Zunächst wirkte der Beamte nicht unbedingt kooperativ (ich kannte ihn zudem schon, da er 2007 einen Antrag von mir ablehnte aus meinem Doppelnamen Sebastian Atilla einfach nur Atilla machen zu lassen, da dass mein allgemeiner Rufname ist, abgesehen von meiner deutschen Family natürlich :wink: )
Und das mit der doppelten Staatsbürgerschaft würde ohnehin nicht gehen meinte er und ich antworte trotzig "Doch!" und zitierte den Text des deutschen Abstammungsprinzip, plötzlich lenkte er ein und fragte mich "Ihr Vater ist also Türke, oder?" Ich bejahte das. Und dann kam ein Satz, den ich seit 2001 (das ist der Zeitpunkt, seitdem ich versuche, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen) immer wieder von deutschen Beamten hörte "Dann sind sie ja automatisch auch türkischer Staatsbürger." Ich entgegnete "Ja das habe ich schon oft gehört, aber ich habe doch kein Dokument, keinen Pass in der Hand, der das belegt". Er meinte, das spiele keine Rolle.
Klar, logisch gesehen, nachdem dem Vatan-Gesetz bin ich türkischer Staatsbürger, denn da heisst es:
"Wer Sohn / Tochter eines / einer Türken / Türkin ist, ist Türke."
Aber wenn ich doch nicht im Nüfus eingetragen bin, weiß doch der türkische Staat doch nichts von mir und somit habe ich dann auch nicht die Staatsbürgerschaft, oder?
Der Breaktrough war letztendlich (komischerweise war der Ton des Beamten auf einmal viel freundlicher und er zeigte sich kooperativer) als er meinte: "Ein Namenswechsel kann nur aufgrund eines dringenden Grundes erfolgen. Wenn Sie mir vom türk. Konsulat ein Bestätigungsschreiben besorgen, dass Sie den Nachnamen ihres Vaters tragen müßen, um auch die türkische Staatsbürgerschaft erhalten zu können, dann wäre das durchaus ein dringender Grund und eine Namensänderung machbar."
Also wieder im Konsulat Nürnberg angerufen und die Dame sagte mir, dass müße ich vor Ort klären, ob ich so ein Bestätigungs-Schreiben bekomme.
Aber den inneren moralischen Konflikt habe ich jedoch immer noch meiner Mutter gegenüber. Bin mir auch sicher, dass Sie das sehr treffen würde.
Oh Mann.
Wie ätzend die sture Gesetztesgebung beider Nationen einfach nur ist.