Das Lebensrecht ist ja das erste unserer Grundrechte.
Nun, Du hast es anders interpretiert als ich: Eine auf einzelne Regionen beschränkte Epidemie ist noch lange keine weltweite Pandemie. Das war mein Punkt. Und der Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung gehören für mich auch zum Recht auf ein Leben, das die Bezeichnung im Sinne des hoffentlich noch geltenden Grundgesetzes verdient. Das alles bundesweit beschneiden zu wollen unter Verweis auf eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite", was bedeutet, dass es zur Feststellung dieses Umstands nur einige (gegebenenfalls wenige) Bundesländer betreffen muss, jedenfalls kein quantifizierbares Drittel, die Hälfte oder gar Mehrzahl der Länder, weil es sonst dort so stünde und nicht offen gelassen worden wäre wie in der jetzt angestrebten Gesetzesänderung, finde ich - gelinde gesagt - bedenklich.
Unter anderen politischen Vorzeichen könnte es möglicherweise sogar brandgefährlich sein.