Flüchtlingskrise

Berfin1980

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Alubehütet

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Afghanistan? Kein Problem.

Mein Mandant ist Afghane und es ist unstrittig, dass ihm in Afghanistan Blutrache nach paschtunischem "Gewohnheitsrecht" droht. Die Ablehnung wird nun u.a. damit begründet, dass nach diesem "Gewohnheitsrecht" nicht zwingend die Tötung des Mandanten erfolgen muss — es genügte auch die Übergabe zweier heiratsfähiger Mädchen aus der Familie des Mandanten an die Familie, die auf Rache sinnt.
 

sommersonne

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Ist das nicht viel Aufregung um nichts? Er ist ein Mörder. Er sitzt hier noch ein paar Jährchen im Gefängnis. Wer weiss was in Afghanistan dann ist wenn er abgeschoben werden könnte.

Für uns liest sich die Begründung zwar unmenschlich den Frauen gegenüber, gibt aber eigentlich nur die Verfahrensweise in Afghanistan bei solchen Fällen wieder. Die werden für uns nicht geändert.
 

eruvaer

Well-Known Member
Ist das nicht viel Aufregung um nichts? Er ist ein Mörder. Er sitzt hier noch ein paar Jährchen im Gefängnis. Wer weiss was in Afghanistan dann ist wenn er abgeschoben werden könnte.

Für uns liest sich die Begründung zwar unmenschlich den Frauen gegenüber, gibt aber eigentlich nur die Verfahrensweise in Afghanistan bei solchen Fällen wieder. Die werden für uns nicht geändert.
Damit heissen "wir" diese gestörten frauenfeindlichen Praktiken aber gut und das ist absolut nicht okay.
 

Berfin1980

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Jamal hatte keine Familie mehr in Afghanistan, kam mit 15 Jahren nach Deutschland und war konvertiert.

Was das dort bedeutet muss ich jetzt nicht sagen.
 

sommersonne

Well-Known Member
Damit heissen "wir" diese gestörten frauenfeindlichen Praktiken aber gut und das ist absolut nicht okay.
Finde ich nicht, zumal wir keine Möglichkeit haben das zu ändern.
Soll man ihn für seinen Mord noch belohnen? Er kannte doch die Bedingungen die in seinem Heimatland herrschen und hat trotzdem getötet. Mit einer Abschiebung musste er doch auch rechnen und hat es trotzdem getan. So what.
 

Alubehütet

Well-Known Member
In Afghanistan ist seit vierzig Jahren Krieg. Ich sehe nicht, daß sich da in den nächsten Jahren was ändert. Meinetwegen führt man bei Kapitalverbrechen einen strafverschärfenden Moment „Bruch des Gastrechtes“ ein, so wie in den USA Hate-Crimes, also z.B. aus Rassenhaß begangene Morde besonders strafbewehrt sind. Aber nach Afghanistan abschieben geht gar nicht. :(
 
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