Flüchtlingskrise

alterali

Well-Known Member
die Gesetzgebung für Asylsuchende und Kriegsflüchtlinge beinhaltet auch die Ausbringung.
Sprachkenntnisse und Integrationsbereitschaft sind meines Wissens dabei auch nicht von Bedeutung.

Und die Willkommenskultur ala Merkel hat auch immer schon brutale Züge gekannt.

Die Rückführung auf den Westbalkan war auch nicht ohne.
 

Bintje

Well-Known Member
Aus dem Erdogan-Thread hierher transferiert:

Adil Yiğit ist aus Deutschland ausgewiesen worden.

http://www.spiegel.de/politik/deuts...erkischen-erdogan-kritiker-aus-a-1235556.html
(...) Die Ausländerbehörde HH hatte bereits im Januar seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert, weil ihn seine journalistische Tätigkeit u.a. als Autor für die taz nicht ernährt und er auch nicht in häuslicher Gemeinschaft mit seinen deutschen Kindern zusammenlebt.

Erhält laut Ausländerbehörde eine neue Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Grünen.

Link

Die Sache ist irre kompliziert. Die taz hat ihre Berichterstattung heute in ihrem Hausblog korrigiert, und die dpa hat ihre zurückgezogen. Das Ganze taugt zum Paradebeispiel fürs Labyrinth des Ausländerrechts.

Die taz berichtete als erste, dass dem türkischen Journalisten eine Abschiebung drohe – und sie wurde dafür kritisiert, als sich herausstellte, dass Yigit laut Ausländerbehörde doch bleiben darf.

tagesschau.de kritisierte in ihrem Faktenfinder, dass die taz auf einen offensichtlichen Widerspruch in einem Schreiben der Hamburger Behörden nicht eingegangen ist. Ein Kolumnist des Tagesspiegel schrieb gar, Yigit verbreite Fake News in eigener Sache.

Wir dokumentieren daher im Folgenden den genauen Verlauf unserer Recherche, wieso es zu einem Missverständnis kommen konnte und welche Unsicherheiten es in dem Fall immer noch gibt.

Sollte man sich ruhig mal durchlesen: http://blogs.taz.de/hausblog/berich...bSAhw9v8gJY7eXRkhE0HOWaRgzpjnMWyn0UazJoiseqRw

Das muss man sich mal überlegen: im selben Schrieb, in dem das Bezirksamt ihn ausweist und nachfolgend eine AE gemäß §25 (5) des Aufenthaltsgesetzes erteilt, drohen sie ihm für den Fall, dass er nicht 'freiwillig' ausreist, die Abschiebung an (das ist üblich) und legen gleich eine Grenzübertrittsbescheinigung dazu. Das ist irre!

Das kann man als Normalmensch m.E. nur so verstehen, wie Yiğit und sein Anwalt es ursprünglich verstanden haben. Und wie die taz es verstanden hat. Andernfalls wäre die GÜB, die Grenzübertrittsbescheinigung, kaum dazugelegt worden. Üblicherweise, jedenfalls hier am Ort, gibt's die erst kurz vor der Ausreise. Es kommt auch vor, dass sie von den ABH'en zusammen mit den erst bei der Ausreise wieder ausgehändigten Pässen am Flughafen hinterlegt wird. Ausreisepflichtige können ihre Dokumente und diese hochwichtige Bescheinigung - mit dem der ABH gegenüber die Ausreise dokumentiert werden muss - dann nur dort abholen.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Davon mal ab empfehle ich den AfD Sympathisanten, Merkel muss weg Schreiern usw. unbedingt diesen Artikel zum lesen.

Kinderseelen die nur Inferno kennen


Mich hat das gelesene erneut sehr berührt und beschäftigt mich jetzt schon den ganzen Tag. Es war mir nicht neu, aber es ist leider auch das was Flüchtlinge in Deutschland lebend schildern. Hätte ich Kinder unter diesen Umständen ich würde laufen...laufen....laufen soweit es mir möglich ist und für meine Kinder eine bessere Welt suchen.
Unbedingt lesenswert. Sehr ausführlich, sehr traurig, beschönigt nichts. Auch die Gefahr nicht, die von solch geschundenen Menschen später ausgehen kann. :(
 

EnRetard

Well-Known Member
Aus dem Erdogan-Thread hierher transferiert



Die Sache ist irre kompliziert. Die taz hat ihre Berichterstattung heute in ihrem Hausblog korrigiert, und die dpa hat ihre zurückgezogen. Das Ganze taugt zum Paradebeispiel fürs Labyrinth des Ausländerrechts.



Sollte man sich ruhig mal durchlesen: http://blogs.taz.de/hausblog/berich...bSAhw9v8gJY7eXRkhE0HOWaRgzpjnMWyn0UazJoiseqRw

Das muss man sich mal überlegen: im selben Schrieb, in dem das Bezirksamt ihn ausweist und nachfolgend eine AE gemäß §25 (5) des Aufenthaltsgesetzes erteilt, drohen sie ihm für den Fall, dass er nicht 'freiwillig' ausreist, die Abschiebung an (das ist üblich) und legen gleich eine Grenzübertrittsbescheinigung dazu. Das ist irre!

Das kann man als Normalmensch m.E. nur so verstehen, wie Yiğit und sein Anwalt es ursprünglich verstanden haben. Und wie die taz es verstanden hat. Andernfalls wäre die GÜB, die Grenzübertrittsbescheinigung, kaum dazugelegt worden. Üblicherweise, jedenfalls hier am Ort, gibt's die erst kurz vor der Ausreise. Es kommt auch vor, dass sie von den ABH'en zusammen mit den erst bei der Ausreise wieder ausgehändigten Pässen am Flughafen hinterlegt wird. Ausreisepflichtige können ihre Dokumente und diese hochwichtige Bescheinigung - mit dem der ABH gegenüber die Ausreise dokumentiert werden muss - dann nur dort abholen.
Ich bin weiterhin der Auffassung, dass die Ausländerbehörde Hamburg ihren Ermessensspielraum zugunsten Yiğits nutzen und seine Aufenthaltserlaubnis hätte verlängern können. Nach meiner Rechtsauffassung bedeutet die von der Behörde mit ihrem Bescheid versandte Ausreiseaufforderung nebst GÜB, dass sein bisheriger rechtmäßiger Aufenthalt unterbrochen und damit die Wartezeit auf eine Einbürgerung verwirkt ist, auch dann, wenn ihm einen Tag später eine neue Aufenthaltserlaubnis auf dem Gnadenwege erteilt werden sollte.

Falls die Behörde darauf beharrt, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sein muss - was ich für schlicht falsch halte - sollte ihn die Taz entweder dauerhaft festanstellen oder ihm eine dauerhafte Festanstellung anderswo vermitteln. Falls sie die Mittel dafür nicht hat, empfehle ich Crowd Funding. Die Taz selbst hält sich, seit es sie gibt, auf diese Weise über Wasser.
 

sommersonne

Well-Known Member
Ich finde das ganze Prozedere seltsam. Flüchtlinge bekommen auch Geld vom Staat und ein Asylant ist auch irgendwie ein Flüchtling. Was für Flüchtlinge reicht, müßte doch für Asylanten auch "reichen".
 

EnRetard

Well-Known Member
Ich finde das ganze Prozedere seltsam. Flüchtlinge bekommen auch Geld vom Staat und ein Asylant ist auch irgendwie ein Flüchtling. Was für Flüchtlinge reicht, müßte doch für Asylanten auch "reichen".
Was meinst du? Ich verstehe deine Bezeichnungen nicht.
Was ist ein "Asylant" im Unterschied zu einem Flüchtling.
Es gibt Asylsuchende (Aufenthaltsgestattung) Die kriegen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ebenso wie Geduldete, also z.B. abgelehnte Asylbewerber, die aber nicht abgeschoben werden können, etwa weil ihr Herkunftsland sie nicht reinlassen will.
Dann gibt es Anerkannte nach Artikel 15 oder Genfer Konvention und Menschen mit subsidiärem Schutz. Die kriegen Hartz IV, bis sie Arbeit haben.
 

sommersonne

Well-Known Member
Wieso hältst du dich immer an Bezeichnungen auf?
Ich wollte einfach darauf hinaus das, was für einen Flüchtling an Einnahmen paßt, auch für einen Asylanten (evtl. gleich Asylsuchender, obwohl wie heißt dann der, der nicht mehr sucht, sondern bereits Asyl bekommen hat) reichen müßte, da sich das BAMF ja an fehlenden Einnahmen zum Leben bezog. Oder irre ich mich da?
Mehr wollte ich garnicht gesagt haben.
 
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