Aus dem Erdogan-Thread hierher transferiert
Die Sache ist irre kompliziert. Die taz hat ihre Berichterstattung heute in ihrem Hausblog korrigiert, und die dpa hat ihre zurückgezogen. Das Ganze taugt zum Paradebeispiel fürs Labyrinth des Ausländerrechts.
Sollte man sich ruhig mal durchlesen:
http://blogs.taz.de/hausblog/berich...bSAhw9v8gJY7eXRkhE0HOWaRgzpjnMWyn0UazJoiseqRw
Das muss man sich mal überlegen: im selben Schrieb, in dem das Bezirksamt ihn ausweist und nachfolgend eine AE gemäß §25 (5) des Aufenthaltsgesetzes erteilt, drohen sie ihm für den Fall, dass er nicht 'freiwillig' ausreist, die Abschiebung an (das ist üblich) und legen gleich eine Grenzübertrittsbescheinigung dazu. Das ist irre!
Das kann man als Normalmensch m.E. nur so verstehen, wie Yiğit und sein Anwalt es ursprünglich verstanden haben. Und wie die taz es verstanden hat. Andernfalls wäre die GÜB, die Grenzübertrittsbescheinigung, kaum dazugelegt worden. Üblicherweise, jedenfalls hier am Ort, gibt's die erst kurz vor der Ausreise. Es kommt auch vor, dass sie von den ABH'en zusammen mit den erst bei der Ausreise wieder ausgehändigten Pässen am Flughafen hinterlegt wird. Ausreisepflichtige können ihre Dokumente und diese hochwichtige Bescheinigung - mit dem der ABH gegenüber die Ausreise dokumentiert werden muss - dann nur dort abholen.