Flüchtlingskrise

sommersonne

Well-Known Member
Na gut, nicht jede Schwangere hat im 5. Monat einen so großen Bauch das Polizisten das bemerken würden. Ist aber auch egal. Wer heutzutage im Krankenhaus liegt, der hat wirklich etwas und kann nicht blitz blatz einen mehrstündigen Flug unternehmen.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Pregnant verstehe ja sogar ich, die nur 3 Jahre mieses DDR-Schul-Englisch und selbst gelernt, hatte.
Na gut, nicht jede Schwangere hat im 5. Monat einen so großen Bauch das Polizisten das bemerken würden.

Alles gesagt. In dem Moment wo er sich auf ihren Bauch setzt kann auch noch mehr passieren, also auch wenn sie nicht schwanger ist.
 

eruvaer

Well-Known Member
Alles gesagt. In dem Moment wo er sich auf ihren Bauch setzt kann auch noch mehr passieren, also auch wenn sie nicht schwanger ist.
Das ist wahr. Wenn ich mir vorstelle, mein relativer Durchschnittsmann (175cm 80kg) setzt sich auf mich (mit für ausländische Durchschnittsfrazmuen vielleicht schon etwas grössere 165/50) dann ist eigentlich egal wo der sich unvorsichtig hinsetzt - das geht nie gut aus.
Darum sind Frauen ja auch nicht zum drauf sitzen gedacht.
 

Alubehütet

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Die sind tatsächlich falsch beraten worden :(

Ihnen wurde gesagt, sie bräuchten die Leute nur zu finanzieren, bis sie als Flüchtlinge anerkannt werden. Das sei zwar noch nicht ganz raus, aber mehr oder weniger Formsache, daß das durchkommt. Und dem war dann nicht so.
 

Bintje

Well-Known Member
Die sind tatsächlich falsch beraten worden :(

Ihnen wurde gesagt, sie bräuchten die Leute nur zu finanzieren, bis sie als Flüchtlinge anerkannt werden. Das sei zwar noch nicht ganz raus, aber mehr oder weniger Formsache, daß das durchkommt. Und dem war dann nicht so.

Falsch beraten im eigentlichen Sinne wurden sie nicht. Nur zogen ab Herbst 2015 im Gefolge des damals neuen Behördenchefs hochdotierte McKinsey-Berater ins Bamf ein. Prompt wurden die Gesetze geändert.
Die Ursache für diese Unsicherheit liegt an einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016: Damals verschärfte die Koalition die Regeln für den Zuzug nach Deutschland: "Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus", heißt es seitdem in Paragraf 68 des Aufenthaltsgesetzes. Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren. Im Januar 2017 wurde diese Regelung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

https://www.dw.com/de/flüchtlingsbürgen-sollen-zehntausende-zahlen/a-45108947

Nachzulesen auch im neuen "Spiegel" (Titelgeschichte).
 

alterali

Well-Known Member
Die sind tatsächlich falsch beraten worden :(

Ihnen wurde gesagt, sie bräuchten die Leute nur zu finanzieren, bis sie als Flüchtlinge anerkannt werden. Das sei zwar noch nicht ganz raus, aber mehr oder weniger Formsache, daß das durchkommt. Und dem war dann nicht so.
Dann hätte man das genau so vertraglich regeln müssen.
Aber vor allem kann der Bürge ja noch die Schuld vom Bürgschaftsnehmer zurück fordern, auch eintreiben.
 
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