Flüchtlingskrise

Msane

Well-Known Member
Asyl sollte im Zweifelsfall immer gewährt werden. Auch wenn es manche ausnutzen mögen. Jeder einzelne ehrliche Fall, dem durch geholfen wird, muss es wert sein.
Und letzten Endes haben auch die, die es nur ausnutzen offenbar nicht viele andere Möglichkeiten offen stehen, hab es also aus anderen Gründen auch nötig eine Chance zu bekommen.

Jeder kann heute schon nach Deutschland kommen, einzige Bedingung ist das die Person etwas kann was wir brauchen.


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Msane

Well-Known Member

Ich denke nicht das dieser spezieller Fall etwas mit der Form der Migration zu tun hat über die wir hier diskutieren.

Und sogar dafür gibt es Lösungen:

- Zitat:
Deutsche Sprachkenntnisse
Rechtlich und menschlich schwer nachvollziehbar ist, warum der deutsche Staat auch bei Nachzug zu einem Deutschen vom nachziehenden Ausländer deutsche Sprachkenntnisse mit einem Niveau A1 fordert, § 28 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.
Sollte das Spracherfordernis den Nachzug unzumutbar erschweren, bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung nach Art. 6 und Art. 11 GG. Die Schwelle der Unzumutbarkeit wird jedenfalls dann erreicht sein, wenn trotz Bemühungen die Sprachhürde nicht innerhalb eines Jahres überwunden ist.
Dem ausländischen Ehegatten sei angeraten, sämtliche Bemühungen von Anfang an zu dokumentieren.
- Zitat Ende.

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Alubehütet

Well-Known Member
Amad A. starb bei einem Brand in seiner Zelle der JVA Kleve. Der Syrer habe das Feuer selbst gelegt, sagen die Behörden. Doch ein Gutachten für Monitor weckt Zweifel: Die Darstellung könne nicht stimmen.

Laut dem von der Staatsanwaltschaft zitierten Brandgutachten hat sich Folgendes abgespielt: Um kurz nach 19 Uhr zündet Amad A. einen Haufen aus Laken, Bettdecken und Matratzen mit einem Feuerzeug an. Etwa 15 Minuten soll es in seiner Zelle brennen, bei geschlossenem Fenster. Nach dieser Viertelstunde drückt Amad A. auf den Knopf der Gegensprechanlage. Direkt im Anschluss soll Amad A. das Fenster geöffnet haben. Kurz darauf wird die Zelle von den Justizbeamten geöffnet.

Brandexperten des Instituts für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde halten diese Version für unmöglich. Die Brandforscher haben in einem Gutachten für Monitor den Brandverlauf anhand des Berichts des NRW-Justizministeriums analysiert. Ihr Fazit: "Der Brand ist so, wie er von der Staatsanwaltschaft beschrieben wird, nicht möglich", sagt Brandexperte Korbinian Pasedag. "Aufgrund der fehlenden Ventilationsbedingungen in dem Haftraum in den 15 Brandminuten bis zu der Öffnung des Haftfensters ist ein Brandverlauf wie beschrieben nicht möglich", so die Brandgutachter.
Neue Gutachten.
 

Skeptiker

Well-Known Member
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