Flüchtlingskrise

Bintje

Well-Known Member
Wenn es übergeordnete politische Interessen gibt. Damit könnte man einen Assange Asyl gewähren oder Edward Snowden, wenn sie über ein sicheres Herkunftsland einreisen, dafür scheint mir das gedacht.

Nee, nicht nur. ;) Da muss man schon den Wortlaut nehmen und zwischen "ist" und "kann" im ersten und zweiten Satz von § 22 AufenthG unterscheiden: Bei übergeordneten politischen Interessen ist eine AE zu erteilen (obligat), bei "völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen" kann eine AE erteilt werden (fakultativ).
=> Können kann Seehofer. Ob er will, ist die andere Frage. Nicht prominente Beispiele gab es schon, in denen Amtsvorgänger einem Bleiberecht aus dringenden humanitären Gründen zugestimmt haben.

Zitat von sommersonne:
Es werden doch jede Menge Afghanen nach Hause abgeschoben. Würde man jetzt eine Ausnahme machen, hätte man die anderen Afghanen auch nicht abschieben dürfen und zukünftig auch nicht.(...)

Ein Präzedenzfall, womit wohl Hardliner argumentieren würden, wäre es trotzdem nicht - es sei denn, man würde absurderweise unterstellen, dass die Anzahl offen schwul lebender Heranwachsender aus Afghanistan dann sprunghaft anstiege. Was m.E. völliger Quatsch ist.
Und ja, Du hast recht: Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland!
 

Berfin1980

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Wohngebühren für Flüchtlinge: Monatlich bis zu 930 Euro......

Gut ich habe verstanden mit Flüchtlingen kann man das machen.....mit Deutschen auf keinen Fall, genau deswegen regt sich da auch kaum jemand auf.

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Alubehütet

Well-Known Member
Das ist ein ganz grundlegendes, strukturelles Problem unserer Verfassung. Der Bund beschließt irgendwas. Und die Kommunen zahlen am Ende. Die Länder können sich im Bundesrat wehren. Die Städte nirgends.
 

sommersonne

Well-Known Member
Wohngebühren für Flüchtlinge: Monatlich bis zu 930 Euro......

Gut ich habe verstanden mit Flüchtlingen kann man das machen.....mit Deutschen auf keinen Fall, genau deswegen regt sich da auch kaum jemand auf.

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Das ist doch eine Frechheit. Wenn es genügend Wohnungen gäbe wäre es trotzdem ungerecht solche Beträge zu verlangen. Was nehmen die denn an bekommt ein Flüchtling für Geld um solche Beträge zahlen zu können.
Das ist vielleicht ein "Anreiz" das Land wieder zu verlassen?
 

Berfin1980

Well-Known Member
Was nehmen die denn an bekommt ein Flüchtling für Geld um solche Beträge zahlen zu können.
Es geht hier um ein eigenes Einkommen von 9,19 Euro Mindestlohn. Das sind bei 40 Stunden Woche 1.593 Euro monatlich. Davon kann man in Frankfurt evtl. noch ein WG Zimmer zahlen, wenn man eins bekommt aber keine eigen Wohnung.

Vorausgesetzt sie bekommen den Mindestlohn :rolleyes:
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Das ist ein ganz grundlegendes, strukturelles Problem unserer Verfassung. Der Bund beschließt irgendwas. Und die Kommunen zahlen am Ende. Die Länder können sich im Bundesrat wehren. Die Städte nirgends.
Insofern der Bund eine große Mitverantwortung für die Verschuldung der Kommunen trägt, weil er sich an den von ihm beschlossenen zusätzlichen Leistungen für alles mögliche, von der Kita über die Flüchtlingsunterbringung bishin zur Armenfürsorge nicht oder nur sehr unangemessen beteiligt, wäre es ethisch geboten, die Kommunen zu entschulden, ob in Offenbach, Recklinghausen oder Halberstadt. Die Steuereinnahmen gaben es her. Ein Entschuldung hätte sich schon jetzt positiv ausgewirkt, auch mit Blick auf die gesellschaftliche Integration der vielen Zuwanderer und Flüchtlinge. Wenn ich z. B. sehe, wie Afrikaner in Gartenbaubetrieben arbeiten, dann wundere ich mich, wie die Kommunen das alles hinbekommen: erst muß der Afrikaner untergebracht werden, dann muss er deutsch lernen, dann muss er ins Bewerbungscoaching und bei Erfolg in eine selbständige Existenz (Wohnung, Krankenkasse, Steuern, Führerschein usw.) eingeführt werden. Ein Haufen Arbeit, die keinen kurzfristigen Profit abwirft, der den Kommunen unmittelbar zu Gute käme. Langfristig profitiert der Bund von der guten Arbeit der Kommunen (bei aller Kritk, die wir vor Ort natürlich üben).
 
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