Bintje
Well-Known Member
Wenn es übergeordnete politische Interessen gibt. Damit könnte man einen Assange Asyl gewähren oder Edward Snowden, wenn sie über ein sicheres Herkunftsland einreisen, dafür scheint mir das gedacht.
Nee, nicht nur. Da muss man schon den Wortlaut nehmen und zwischen "ist" und "kann" im ersten und zweiten Satz von § 22 AufenthG unterscheiden: Bei übergeordneten politischen Interessen ist eine AE zu erteilen (obligat), bei "völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen" kann eine AE erteilt werden (fakultativ).
=> Können kann Seehofer. Ob er will, ist die andere Frage. Nicht prominente Beispiele gab es schon, in denen Amtsvorgänger einem Bleiberecht aus dringenden humanitären Gründen zugestimmt haben.
Zitat von sommersonne:Es werden doch jede Menge Afghanen nach Hause abgeschoben. Würde man jetzt eine Ausnahme machen, hätte man die anderen Afghanen auch nicht abschieben dürfen und zukünftig auch nicht.(...)
Ein Präzedenzfall, womit wohl Hardliner argumentieren würden, wäre es trotzdem nicht - es sei denn, man würde absurderweise unterstellen, dass die Anzahl offen schwul lebender Heranwachsender aus Afghanistan dann sprunghaft anstiege. Was m.E. völliger Quatsch ist.
Und ja, Du hast recht: Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland!