Kedi08
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AW: Frage zur Sozialhilfe.
Große Kulleraugen: natürlich Sozialrecht, um nichts anderes ging es hier die letzten Seiten....aber ich merke schon, hier treffen zwei Fachidioten aus verschiedenen Gebieten aufeinander (lach). Das mit der Anrechnung wurde nicht in 2007 gekippt, im Gegenteil. Wo immer du diese Info her hast...no no. Soweit ich weiß, hat sich das Bundessozialgericht damit mal beschäftigen müssen, aber es gibt noch kein gegenteiliges Urteil. Die Anrechnung erfolgt bei dem Kind, wenn das "Einkommen" den Bedarf übersteigt, wird der Rest bei den Eltern angerechnet. Ich war übrigens auch nicht nur zu einer Schulung. Ich habe gerade eine dreijährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen, der Abschlusslehrgang bestand aus 11 Wochen brainstorming an der Verwaltungsakademie, tja und wie gesagt u.a. natürlich auch Praxis in der Arge. Sozialrecht ist natürlich nur ein Teilgebiet des Berufsbildes. Aber jetzt weiß ich ja wenigstens vor wem ich mich hüten muss, wenn ich meinen Kaffee mal wieder schwarz trinken will...Vielleicht sollten wir einen Beratungs-Thread eröffnen? Habe hier auch schon zum Thema Arbeitsrecht und Melderecht geklugscheissert...Ach Sozialhilfe, jetzt verstehe ich, was Du mit Einkommen meinst (ich gehe in Richtung Steuerrecht, da ist das Wort nicht definiert). Es gab mal die Praxis, Kindergeld als Einkommen auf die Sozialhilfe anzurechnen. Das wurde schon 2007, glaube ich, gekippt. Es darf aber nur dann nicht zur Schmälerung der Sozialhilfe angerechnet werden, wenn die Eltern das Geld auch wirklich komplett für das Kind einsetzten. Darum wird es bei der Schulung gegangen sein?
So eine Regelung kann man aber nicht als Rechtsanspruch des Kindes umdeuten. Der Rechtsanspruch auf Kindergeld wird für den Normalfall in § 62 EStG und für die Ausnahmen in § 1 I BKGG jemandem "für Kinder" zugesprochen, nicht den Kindern.