In Bayern, wo dass Autofahren nach dem Genuss von zwei Maßen Bier in sechs, sieben Stunden noch akzeptabel ist, passieren manchmal seltsame Dinge.
Eine Lehrerin wird auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei angehalten, weil sie wohl ein bisschen zu schnell gefahren ist. Bei der Kontrolle, sagen die Beamten, sei die Lehrerin aufgeregt gewesen und die Augen glasig. Sie gibt zu, vor 1-2 Tagen einen Joint geraucht zu haben. In ihrer Handtasche finden die Polizisten auch ein Papier "
mit dem Marihuana-Nichts".
Ein Polizeibeamter erklärt vor Gericht: "Die Menge war verschwindend gering. Wir haben uns aufgrund der Messungenauigkeit darauf geeinigt, solche Mengen mit 0,01 Gramm anzugeben. Es hätten aber auch 0,001 Gramm sein können."
Der Richterin ist das alles egal, sie wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verdonnert, denn sie ist der Meinung: "Mag sein, dass in Hamburg großzügiger mit Einstellungen verfahren wird. Wir sind hier in Bayern."
Natürlich bleibt es nicht bei den 700 Euro,
es kommen noch hinzu:
+ 693.- Bussgeldbescheid
+ 575.- MPU
+ 103.- Führerschein Abgabegebühr
+ 720.- Anwalt
+ 99.- MPU Beratung
= 2190.- Euro
und
+ Unbekannte Prozesskosten
+ Unbekannte Anwaltskosten
+ Weitere Strafgelder (700.-)
+ Kosten für Urin und Haarscreening zur Abstinenzkontrolle etwa: 600-700.-
+ Kosten für MPU Vorbereitung 500.-
+ Kosten für weitere MPU frühestens im April 2015: 575.-
= Zwischen 2000.- und x000.- Euro?
Was für ein Irrsinn!