Wo hätte Tönnies, der eine Sondergenehmigung hatte, auch in der Coronakrise seinen Laden weiterzufahren, das gesetzliche Coronaregelwerk verletzt?
Jetzt frage ich mich warum andere Betriebe, die auch system relevant waren und noch sind, diese Auflagen sogar mit Einsatz von Sicherheitsdiensten umsetzten.
Nicht zu vergessen den Schutz der Mitarbeiter an Kassen z.B. den Einsatz von Desinfektionsmitteln, den der die Einkaufswagen desinfizierte, begrenzte Anzahl der Einkaufswagen und...und...und!
Auch der Einsatz von Subunternehmen, befreit das in Anspruch nehmende Gewerbe nicht von den Auflagen des Infektionsschutz und den dadurch geltenden Gesetzen.
Ach ja mir geht es gut....ich habe aber viel um die Ohren.
Wenn ich den Landrat aus Bayern richtig verstanden habe ist er, nach dem neusten Hotspot, ziemlich angepisst, weil auch der Betrieb wohl gewisse Auflagen nicht umgesetzt hat.