C
Cindy07
Guest
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik
die Vorgehensweise des Jugendamtes hier im detail zu schildern,würde den Rahmen hier sprengen.
Die Gesetzeslage ist aber klar. Hat das Jugendamt Kenntnis von Misständen in einer Familie, muss es handeln.
genauso auch die Mitarbeiter in Schulen, Kindergärten und anderen Tageseinrichtungen.Bevor ein KInd , als letzte Möglichkeit aus einer familie rausgenommen wird,versucht man alles, der Famlie auf anderem WEg zu helfen.
Sehen die Familien ihr Fehlverhalten ein und sin kooperationsbereit, setzt man erstmal auf Gespräche und Hilfen.
Man versucht die Hintergründe aufzudecken und mit unterstüzenden Angeboten Hilfestellung zu geben.eine Familienhelferin geht regelmäßig in die Familie.
Kommt diese zu der Erkenntnis, dass die Maßnahme nichts birngt, werden die Kinder in Einrichtungen der Jugendhilfe untergerbracht.
gutachter werden in Fällen eingesetzt, wo man nicht ganz sicher ist und wo es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. es gibt nur wenige und sie sind teuer.Jugendliche die in einer Einrichtung leben, werden von sozialarbeitern und wenn es nötig scheint auch von Psychologen betreut.
Die Sozialarbeiter und der Psychologe hätten ein Gutachten stellen können, dafür sind sie da, das Jugendamt hat die Akte eingestellt, eigentlich hätte man die Kinder auch mit der Polizei rausholen können. Mir erstellt sich nur der Eindruck das eigentlich niemand wirklich für die beiden Jungs da war.
Es entschuldigt nicht die Tat, aber verhindern könnte man eventuell vieles, nicht nur bei diesem Fall, es ist eins von hunderten.
die Vorgehensweise des Jugendamtes hier im detail zu schildern,würde den Rahmen hier sprengen.
Die Gesetzeslage ist aber klar. Hat das Jugendamt Kenntnis von Misständen in einer Familie, muss es handeln.
genauso auch die Mitarbeiter in Schulen, Kindergärten und anderen Tageseinrichtungen.Bevor ein KInd , als letzte Möglichkeit aus einer familie rausgenommen wird,versucht man alles, der Famlie auf anderem WEg zu helfen.
Sehen die Familien ihr Fehlverhalten ein und sin kooperationsbereit, setzt man erstmal auf Gespräche und Hilfen.
Man versucht die Hintergründe aufzudecken und mit unterstüzenden Angeboten Hilfestellung zu geben.eine Familienhelferin geht regelmäßig in die Familie.
Kommt diese zu der Erkenntnis, dass die Maßnahme nichts birngt, werden die Kinder in Einrichtungen der Jugendhilfe untergerbracht.
gutachter werden in Fällen eingesetzt, wo man nicht ganz sicher ist und wo es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. es gibt nur wenige und sie sind teuer.Jugendliche die in einer Einrichtung leben, werden von sozialarbeitern und wenn es nötig scheint auch von Psychologen betreut.