beren
Well-Known Member
Auslandswahlkampf verstößt gegen türkisches Wahlgesetz
Allerdings verstoßen Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden."
https://www.tagesschau.de/ausland/tuerkischer-wahlkampf-101.html
Interessant, kümmert sich aber keiner drum.
"Çavuşoğlu konuşması boyunca herhangi bir siyasi mesaj vermedi" denildi.
Meine individuelle Nicht-Übersetzung
Er soll nur von Wald und Wiesen und dem schönen Wetter gesprochen haben oder so.
Gesetz wird näher erläutert, Türkisch:
https://www.google.de/amp/www.sozcu...n-mitingi-secim-kanuna-aykiri-mi-1720382/amp/