Steineier: Demokratie in Gefahr

alterali

Well-Known Member
Sommersonne, es ist so! Nur weil einige nicht im Plenarsaal sitzen, heißt das nivht das sie nicht arbeiten. Siehe Ausschüsse, Unterausschüsse etc pp. Auch wenn du das nicht glaubst, es ist die Realität!

Ebenfalls ist es unsinnig das ein Abgeordneter dessen Spezialgebiet sozialer Wohnungsbau ist bei einer Debatte dabei sein muß wo es um Einfuhrrichtlinien von Getreide geht. Seine Arbeitskraft wäre verschenkt die er hätte effektiver nutzen können!
Wenn über irgend etwas abgestimmt wird muss der Tag beschlussfähig sein.
Und dann sollten die mindest 355 Abgeordnete auch verstanden haben, um was es geht.

Ausschuss: knapp 30 davon! Das zeigt mir den doppelten Sinn dieses Wortes auf.

Aber was ist dann noch ein Unterausschuss? Noch mehr Ausschuss.
 

sommersonne

Well-Known Member
Sommersonne, es ist so! Nur weil einige nicht im Plenarsaal sitzen, heißt das nivht das sie nicht arbeiten. Siehe Ausschüsse, Unterausschüsse etc pp. Auch wenn du das nicht glaubst, es ist die Realität!

Ebenfalls ist es unsinnig das ein Abgeordneter dessen Spezialgebiet sozialer Wohnungsbau ist bei einer Debatte dabei sein muß wo es um Einfuhrrichtlinien von Getreide geht. Seine Arbeitskraft wäre verschenkt die er hätte effektiver nutzen können!
Deinem zweiten Punkt stimme ich zu, das ist logisch.

Aber dem ersten Punkt würde ich schon gern zustimmen, wenn ich nicht wüsste das auch von Seiten der Regierung und der Parteien oft beklagt wurde das die Abgeordneten ziemlich oft nicht anwesend sind.
Ist mir schon klar das manche in Ausschüssen sitzen und auch Sprechstunden in ihren Wahlkreisen haben, seltsamerweise immer fast alle zur gleichen Zeit.
 

Berfin1980

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Eigenlob stinkt hat Oma immer gesagt
smilie_frech_111.gif
 

alterali

Well-Known Member
Karlruhe hat ja die Praxis der Fiktion der Beschlussfähigkeit für Verfassungskonform erklärt:
https://www.juracademy.de/rechtsprechung/article/wann-ist-der-bundestag-beschlussfaehig
Aus der Begründung: "Die Regelung über die Beschlussfähigkeit sei nur eine Norm von vielen, die die Parlamentsarbeit näher regeln würden. Im Ergebnis sei entscheidend, dass zum einen jeder Abgeordnete an den Entscheidungen im Plenum mitwirken kann, wenn er will und, dass die Möglichkeit besteht, die Möglichkeit der Beschlussunfähigkeit feststellen zu lassen.
Im Ergebnis formuliert das Gericht zu dieser Vermutungsregel:
"Sie bietet die Gewähr dafür, daß das Volk als Träger der Staatsgewalt beim Zustandekommen parlamentarischer Entscheidungen in der Regel auch dann angemmessen repräsentiert ist, wenn bei der Schlußabstimmung im Plenum nur wenige Abgeordnete zugegen sind. Für eine ausreichende Repräsentation spricht in solchen Fällen eine Vermutung."


Es reicht allerdings nicht, dass ein einzelner Abgeordneter die Beschlussfähigkeit in Zweifel zieht und diese äußert.
5% der Anwesenden Abgeordneten oder eine Fraktion(?) müssen es schon sein.

Wenn keiner mault, dann so etwas:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/meldegesetz-wo-der-bundestag-wirklich-versagt-hat-a-843628.html
Ich hab auch schon verfolgt, dass versucht wurde, wenn die meisten Abgeordneten Richtung Heimat unterwegs sind, da irgendwas durchzubringen.
Geschäftsordnung kann das Parlament ändern!
Und Anträge dazu als Müll und VS-Niveau runterzumachen, macht keinen Sinn.
 
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