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Festnahme und Verurteilung
Am 9. September 1998 musste Öcalan seinen Aufenthaltsort in Syrien verlassen, nachdem die Türkei Syrien mit Krieg gedroht hatte. Versuche Öcalans, in Europa politisches Asyl und Unterstützung für eine politische Lösung zu erhalten, schlugen fehl. Am 12. September wurde er in Italien aufgrund des deutschen Haftbefehls festgenommen, aus dem Polizeiarrest am 16. Dezember 1998 jedoch wieder freigelassen, nachdem die Bundesregierung wegen befürchteter Kurdenproteste auf ein Auslieferungsgesuch verzichtet hatte. Im Januar 1999 verließ der PKK-Führer Rom.[6]
Er hielt bei verschiedenen Ländern um Asyl an (u.a. Italien und Griechenland), dieses wurde ihm jedoch verweigert. Am 15. Februar 1999 wurde er in Kenia nach dem Verlassen der griechischen Botschaft vom türkischen Geheimdienst aufgegriffen und in die Türkei gebracht. Er trug einen zyprischen Pass bei sich, der auf den Namen „Lazaros Mavros“ ausgestellt war, dieser wurde von der Republik Zypern als Fälschung der Türkei zu Propagandazwecken bezeichnet.[7] Nach der Festnahme besetzten Kurden in einer organisierten Aktion, allem voran in Deutschland, griechische und kenianische diplomatische Vertretungen, ein Versuch das israelische Generalkonsulat in Berlin einzunehmen scheiterte. Für Anhänger von Öcalan gilt der 15. Februar als ein Trauertag (Schwarzer Tag) und wird jährlich mit Demonstrationen begangen.
Am 29. Juni 1999 wurde Öcalan vor dem Staatssicherheitsgericht Ankara wegen Hochverrats, Bildung einer terroristischen Vereinigung, zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde unter anderem auf europäischen Druck hin nicht vollstreckt und 2002 mit der Abschaffung der Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt.
Öcalan ist seit dem 15. Februar 1999 auf der Gefängnisinsel İmralı im Marmarameer inhaftiert. Seit dem 15. November 2009 befindet sich Öcalan nicht mehr in Einzelhaft, sondern ist mit fünf weiteren Häftlingen inhaftiert. [8]Von dort meldet er sich mit Hilfe seiner Anwälte in Form von Gesprächsprotokollen (görüşme notları) zu Wort. In der Haft hat er darüber hinaus bisher zahlreiche Bücher verfasst.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in letzter Instanz am 12. Mai 2005 das Verfahren gegen Öcalan als unfair bezeichnet. Die Türkei wird verpflichtet, die Kosten seiner Anwälte in Höhe von 120.000 Euro zu tragen. Die Wiederaufnahme des innerstaatlichen Strafverfahrens anzuordnen, wurde dagegen abgelehnt. Der EGMR entschied, dass die Feststellung einer Verletzung der Art. 3, 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine hinreichende gerechte Entschädigung für sämtlichen erlittenen Schaden darstellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abdullah_Öcalan