Was hat das mit dem Paß zu tun? Dann schau mal auf Wikipedia.
"... Das
Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (kurz:
Notaufnahmegesetz oder
NAG) regelte die Aufnahme von Flüchtlingen aus der
DDR und
Ost-Berlin.
Das Gesetz wurde am 22. August 1950 verkündet. Für
West-Berlin galt ab 30. September das "Berliner Gesetz über die Anerkennung politischer Flüchtlinge", das sich inhaltlich an das Bundes-Notaufnahmegesetz anlehnte. Mit dem Gesetz wurde die Freizügigkeit der Flüchtlinge eingeschränkt. Um eine ständige Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet bzw. West-Berlin zu erhalten, mussten sie sich in einem "Notaufnahmelager" einem Anerkennungsverfahren (im Behördenjargon:
Notaufnahmeverfahren) unterziehen. Ihnen wurde nach Anerkennung ein Wohnort zugewiesen. Der Zuzug an den zugewiesenen Wohnort war Voraussetzung für die ständige Aufenthaltserlaubnis.
Mit diesen Regelungen sollte die Belastung durch den Zuzug von Flüchtlingen gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt werden. ..."
Jetzt hätte ich mich doch bald von dir aus dem Konzept bringen lassen.