Wenn Ihr mal Lust habt auf Islamfeindlichkeit, dann empfehle ich euch das Fatawa-Archiv. Da bekommt Ihr garantiert schlechte Laune.
Die zitieren einen Haufen im nahen Osten medial weitverbreiteten Fatwas bzw. Antworten auf Hörer-/Leserfragen. Kostproben:
Eine Muslimin darf weder mit einem Flugzeug noch mit einem anderen Fahrzeug ohne männliche Begleitung (arab. mahram) reisen. Denn Allahs Prophet [Muhammad], – Allahs Segen und Heil seien auf ihm –, hat gesagt:
„Eine Frau darf nur mit männlicher Begleitung (mahram) reisen.“
*
Frage:
„Einer meiner Arbeitskollegen betet nicht. Ich habe ihn zurechtgewiesen, aber er hat nicht darauf reagiert. Ich habe unserem Vorsitzenden davon berichtet und ihn gebeten: ‚Er [der Arbeitskollege] hat Angst davor, versetzt zu werden. Deshalb raten Sie ihm, zu beten und drohen Sie ihm mit der Versetzung‘. Daraufhin ärgerte sich mein Arbeitskollege über mich. Nun ist die Frage: ‚Habe ich dabei falsch gehandelt? Und was ist meine Pflicht in diesem Fall?‘“
Antwort:
„Derjenige, der nicht betet, ist kein Muslim. Denn Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: ‚Was einen Menschen zu einem Ungläubigen und Polytheisten macht, ist, das Gebet zu unterlassen‘. Außerdem sagte der Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm: ‚Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer das Beten unterlässt, gilt als ungläubig.‘
Der Koran und die Sunna [die bindenden Aussagen Muhammads und seine Vorgehensweise] beinhalten viele Belege über den Unglauben [das ungläubig werden] desjenigen, der das Beten unterlässt.
Es reicht nicht, solch eine Person [wie den den Arbeitskollegen, der nicht betet] zu versetzen, sondern ihm muss gekündigt werden. Er muss auch getötet werden, falls er keine Buße tut und regelmäßig betet. Er wird zwar zur Besinnung aufgefordert. Aber falls er keine Reue zeigt, sollte er getötet werden.
Es ist gut, dass Sie mit ihm reden und zum Beten auffordern. Falls er darauf beharrt, nicht zu beten, muss er getötet werden.“
*
Frauen werden bei einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen versklavt. In solchen Fällen dürfen die Muslime die Frauen nicht töten, die an dem Krieg nicht teilgenommen haben. Die Frauen, die [von Muslimen] gefangen genommen werden, gelten als Sklavinnen.
… Wenn Muslime Kriegsbeute machen, gelten Frauen und Kinder als Kriegsbeute. Versklavt werden nicht nur die Ehefrauen der Kämpfer [die gegen die Muslime gekämpft haben] oder die Frauen, die an dem Krieg [gegen die Muslime] teilgenommen haben. Alle Frauen der Länder oder Städte, die von Muslimen eingenommen werden, gelten als Sklavinnen. … Die Versklavung ist berechtigt, wenn die Ungläubigen die Einladung zum Islam (arab. Da’wa) oder die Zahlung von Tribut [an die muslimischen Kämpfer] abgelehnt haben.