Ja nun. Ein Grundsatzurteil ist allerdings leider wirklich von Nöten.
Bislang haben wir ja nur Rechtsgutachten. Alle sind der Ansicht, daß das so geht. Aber die Justiz muß mal formulieren, was genau geht, und was nicht.
Diesmal ist es so gelaufen, wie es keiner anfänglich beabsichtigt hat. Aber dirty campaining könnte ja in Mode kommen. Folgendes Szenario: Du kannst es nicht nachweisen, aber es nützt der AfD: ein unbekannter Millionär beauftragt eine Firma, sagen wir Volker Beck auf Chrystal Meth zu filmen und das anonym auf YouTube einzustellen. (Beck, um einen zu benennen, der damit schon aufgefallen ist.) Müßte YouTube das vom Netz nehmen, oder ist auch das schon von öffentlichem Interesse? Dürfte PI-News das erstveröffentlichen? Oder ab wann ist das von öffentlichem Interesse; mit Sicherheit doch, wenn der Herr Innenminister kokst? Oder erst dann, wenn er sich politisch äußert (ich erinnere mich an angebliche Anweisungen Schills, nicht in den Schickeria-Kreisen auf Drogen zu kontrollieren)?
Wenn man einem Fraktionsvorsitzenden beim Baden die Kleidung klaut?