In der Türkei gibts keine Vignette.
Es gibt das Mautgebühren System (HGS, OGS), ein Sticker den man z. B. auf der Windschutzscheibe anbringt und welches wie Prepaidguthaben aufgeladen wird. Und wenn man nicht zahlt, weil kein Guthaben drauf ist, dann wird man spätestens bei der Ausreise am Grenzübergang zum zahlen verdonnert, da das Kennzeichen gespeichert wird.
Also dürfte es daran definitiv nicht liegen..
Es ist schon wichtig zwischen einer Einreiseverweigerung und einer Ausweisung zu unterscheiden.Es mag hier und dort Menschen geben, die mit den Fachtermini nicht so ganz 100%ig vertraut sind und Ausweisung und Zurückweisung verwechseln.
Ich denke schon!Ich glaube nicht, daß irgendein rechtlicher Beistand die Einreise in ein Ausland erzwingen kann.
Ok. Aber dann müßte sie einen Rechtsanwalt in der Türkei mit ihrer Sache betrauen. Von hier geht es nicht, wenn das türkische Konsulat sich der Sache nicht annimmt. Dies wäre der erste Ansprechpartner, wenn man in Deutschland lebt. Wenn es von dort keine Unterstützung gibt, muß der Kampf in der Türkei ausgefochten werden, etwa von ihrer Familie.Sie geht ja nich a'la Touri in ein Land, um sich die Sonne auf den Pelz braten zu lassen. Sondern sie betritt mit ihren Füßen das Land ihrer Ahnen und Vorväter. Das Land ihrer Wurzeln und ihres Ursprungs... Genau das besagt der Artikel 66...
Vollkommen richtig. Allerdings herrscht in der TR der Ausnahmezustand und alles Mögliche und Unmögliche kann per Dekret erlassen werden. Ich glaube kaum, dass sich ein Anwalt für solche Sachverhalte finden lässt...Wenn es von dort (Konsulat) keine Unterstützung gibt, muß der Kampf in der Türkei ausgefochten werden, etwa von ihrer Familie.
Möglicherweise gibt es in der Türkei noch Anwälte, die mit Menschenrechtsorganisationen verbunden sind. So daß man wenigstens einen Grund für die Einreiseverweigerung erfahren kann. Hilfreich könnte bei dieser Anfrage sein, die schwere Erkrankung oder den Tod einer/s nahen Verwandten als Grund der verweigerten Einreise anzugeben.Vollkommen richtig. Allerdings herrscht in der TR der Ausnahmezustand und alles Mögliche und Unmögliche kann per Dekret erlassen werden. Ich glaube kaum, dass sich ein Anwalt für solche Sachverhalte finden lässt...
Ich weiß nur, dass zb Motorräder ihr Nummernschild abdecken und durchziehen um die Gebühr an der Mautstelle nicht bezahlen zu müssen... Hab keine Ahnung.Neulich habe ich irgendwo gelesen, dass 80-90 % der ausländischen Fahrzeuge wohl keine „Maut“ bezahlen??
In der TR erhalten Deutsche einen Stempel in den Pass bzw. einen gestempelten Zettel. Wenn sie keinen Einreisestempel/-zettel bekommen hat und den Transitbereich nicht verlassen konnte, ja.
Ich denke schon!
Begründung:
Die türkische Verfassung hat klar definiert (Artikel 66) wer Türke ist bzw. was ein Türke ist. Somit hätte @Filiz81 die Türkei ohne jeglichen Einspruch betreten dürfen.
Du bist automatisch Türke, wenn eines deiner Elternteile Türke ist und die türkische Staatsbürgerschaft hat. Wenn du nun deine türkische Staatsbürgerschaft ablegst, erhältst du eine "Mavi Kard". So eine blaue bzw. rosa Karte, wo dein Erbrecht gesichert ist - da du ja von einem Türken abstammst. Selbst der Rechtsweg darf dir nicht verschlossen werden, solltest du die türkische Staatsbürgerschaft verlieren. Das, so verstehe ich das, hat was mit Blutsrecht zu tun. Einmal Türke immer Türke...
http://www.tuerkei-recht.de/downloads/verfassung.pdf
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Sie geht ja nich a'la Touri in ein Land, um sich die Sonne auf den Pelz braten zu lassen. Sondern sie betritt mit ihren Füßen das Land ihrer Ahnen und Vorväter. Das Land ihrer Wurzeln und ihres Ursprungs... Genau das besagt der Artikel 66...