Aus der Türkei ausgewiesen

Sabine

Well-Known Member
In der Türkei gibts keine Vignette.

Es gibt das Mautgebühren System (HGS, OGS), ein Sticker den man z. B. auf der Windschutzscheibe anbringt und welches wie Prepaidguthaben aufgeladen wird. Und wenn man nicht zahlt, weil kein Guthaben drauf ist, dann wird man spätestens bei der Ausreise am Grenzübergang zum zahlen verdonnert, da das Kennzeichen gespeichert wird.

Also dürfte es daran definitiv nicht liegen..

Kenne ich doch. Wir haben ja auch jedes Jahr nen Mietwagen. War mir aber zu kompliziert zu schreiben und ich dachte, wer da Auto fährt, weiß was ich meine ;)

Neulich habe ich irgendwo gelesen, dass 80-90 % der ausländischen Fahrzeuge wohl keine „Maut“ bezahlen?? Da habe ich mich doch schon sehr gewundert, dass ausgerechnet Ausländer (vermutlich türkeistämmig, weil wer fährt da sonst mit dem Auto hin?) ihr (ehemals) eigenes Land bescheissen :rolleyes:

@Yaso2.0
Bist du sicher, dass man immer bei der Ausreise bezahlen MUSS ??
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Es mag hier und dort Menschen geben, die mit den Fachtermini nicht so ganz 100%ig vertraut sind und Ausweisung und Zurückweisung verwechseln.
Es ist schon wichtig zwischen einer Einreiseverweigerung und einer Ausweisung zu unterscheiden.
Ausgewiesen werden z. B. ausländische Straffällige nach Verbüßung ihrer Haftstrafe. Ein Einreiseverweigerung kann auch ohne Straffälligkeit erteilt werden. Wenn es nicht innerhalb der EU passiert, muß dies noch nicht einmal begründet werden.
Ich glaube nicht, daß irgendein rechtlicher Beistand die Einreise in ein Ausland erzwingen kann.
 

Almancali

Well-Known Member
Ich glaube nicht, daß irgendein rechtlicher Beistand die Einreise in ein Ausland erzwingen kann.
Ich denke schon!

Begründung:

Die türkische Verfassung hat klar definiert (Artikel 66) wer Türke ist bzw. was ein Türke ist. Somit hätte @Filiz81 die Türkei ohne jeglichen Einspruch betreten dürfen.

Du bist automatisch Türke, wenn eines deiner Elternteile Türke ist und die türkische Staatsbürgerschaft hat. Wenn du nun deine türkische Staatsbürgerschaft ablegst, erhältst du eine "Mavi Kard". So eine blaue bzw. rosa Karte, wo dein Erbrecht gesichert ist - da du ja von einem Türken abstammst. Selbst der Rechtsweg darf dir nicht verschlossen werden, solltest du die türkische Staatsbürgerschaft verlieren. Das, so verstehe ich das, hat was mit Blutsrecht zu tun. Einmal Türke immer Türke...

http://www.tuerkei-recht.de/downloads/verfassung.pdf

Seite 20 / 52

Sie geht ja nich a'la Touri in ein Land, um sich die Sonne auf den Pelz braten zu lassen. Sondern sie betritt mit ihren Füßen das Land ihrer Ahnen und Vorväter. Das Land ihrer Wurzeln und ihres Ursprungs... Genau das besagt der Artikel 66...
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Sie geht ja nich a'la Touri in ein Land, um sich die Sonne auf den Pelz braten zu lassen. Sondern sie betritt mit ihren Füßen das Land ihrer Ahnen und Vorväter. Das Land ihrer Wurzeln und ihres Ursprungs... Genau das besagt der Artikel 66...
Ok. Aber dann müßte sie einen Rechtsanwalt in der Türkei mit ihrer Sache betrauen. Von hier geht es nicht, wenn das türkische Konsulat sich der Sache nicht annimmt. Dies wäre der erste Ansprechpartner, wenn man in Deutschland lebt. Wenn es von dort keine Unterstützung gibt, muß der Kampf in der Türkei ausgefochten werden, etwa von ihrer Familie.
 

Almancali

Well-Known Member
Wenn es von dort (Konsulat) keine Unterstützung gibt, muß der Kampf in der Türkei ausgefochten werden, etwa von ihrer Familie.
Vollkommen richtig. Allerdings herrscht in der TR der Ausnahmezustand und alles Mögliche und Unmögliche kann per Dekret erlassen werden. Ich glaube kaum, dass sich ein Anwalt für solche Sachverhalte finden lässt...
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Vollkommen richtig. Allerdings herrscht in der TR der Ausnahmezustand und alles Mögliche und Unmögliche kann per Dekret erlassen werden. Ich glaube kaum, dass sich ein Anwalt für solche Sachverhalte finden lässt...
Möglicherweise gibt es in der Türkei noch Anwälte, die mit Menschenrechtsorganisationen verbunden sind. So daß man wenigstens einen Grund für die Einreiseverweigerung erfahren kann. Hilfreich könnte bei dieser Anfrage sein, die schwere Erkrankung oder den Tod einer/s nahen Verwandten als Grund der verweigerten Einreise anzugeben.
 

eruvaer

Well-Known Member
Neulich habe ich irgendwo gelesen, dass 80-90 % der ausländischen Fahrzeuge wohl keine „Maut“ bezahlen??
Ich weiß nur, dass zb Motorräder ihr Nummernschild abdecken und durchziehen um die Gebühr an der Mautstelle nicht bezahlen zu müssen... Hab keine Ahnung.
Da werden Nummernschilder aufgenommen und wenn man eben nicht diesen Sticker hat oder bar bezahlt, wird einem eine Rechnung geschickt?
Wenn man das Schild eben nicht sehen kann... Oder bei ausländischen Nummernschildern haben sie vielleicht nicht die Lust oder die Möglichkeiten "nur" wegen der Gebühr den Fahrzeughalter ermitteln zu lassen bzw rentiert sich das eventuell auch nicht...

Ha.
So viele Vermutungen... Gute Nacht.
 

Filiz81

Member
In der TR erhalten Deutsche einen Stempel in den Pass bzw. einen gestempelten Zettel. Wenn sie keinen Einreisestempel/-zettel bekommen hat und den Transitbereich nicht verlassen konnte, ja.

Habe keinen stempel bekommen. Aber ich weiß immer noch nicht was das für mich bedeutet. Darf ich da jetzt noch hin oder nicht?
Na ja habe morgen einen Telefonschen Temin mit einem Anwalt in der Türkei.
Ich werde euch diesbezüglich auf dem laufenden halten :)
 

Filiz81

Member
Ich denke schon!

Begründung:

Die türkische Verfassung hat klar definiert (Artikel 66) wer Türke ist bzw. was ein Türke ist. Somit hätte @Filiz81 die Türkei ohne jeglichen Einspruch betreten dürfen.

Du bist automatisch Türke, wenn eines deiner Elternteile Türke ist und die türkische Staatsbürgerschaft hat. Wenn du nun deine türkische Staatsbürgerschaft ablegst, erhältst du eine "Mavi Kard". So eine blaue bzw. rosa Karte, wo dein Erbrecht gesichert ist - da du ja von einem Türken abstammst. Selbst der Rechtsweg darf dir nicht verschlossen werden, solltest du die türkische Staatsbürgerschaft verlieren. Das, so verstehe ich das, hat was mit Blutsrecht zu tun. Einmal Türke immer Türke...

http://www.tuerkei-recht.de/downloads/verfassung.pdf

Seite 20 / 52

Sie geht ja nich a'la Touri in ein Land, um sich die Sonne auf den Pelz braten zu lassen. Sondern sie betritt mit ihren Füßen das Land ihrer Ahnen und Vorväter. Das Land ihrer Wurzeln und ihres Ursprungs... Genau das besagt der Artikel 66...

Da bin ich grade am nachforschen. Leider waren meine Eltern nie verheiratet, aber Trotzdem ist es ein Geburtsrecht so wie ich das verstehe. Und wenn ich ehrlich bin sehe ich mich mehr als Türkin denn als Deutsche. Fakt ist aber das meine Geburt nie in der Türkei angegeben wurde soviel ich weiß, tja leider ist das auch erstmal das einzigste was ich weiß, aber ich bin noch dabei ;)
 
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