Aus der Türkei ausgewiesen

Yaso2.0

Well-Known Member
Kenne ich doch. Wir haben ja auch jedes Jahr nen Mietwagen. War mir aber zu kompliziert zu schreiben und ich dachte, wer da Auto fährt, weiß was ich meine ;)

Neulich habe ich irgendwo gelesen, dass 80-90 % der ausländischen Fahrzeuge wohl keine „Maut“ bezahlen?? Da habe ich mich doch schon sehr gewundert, dass ausgerechnet Ausländer (vermutlich türkeistämmig, weil wer fährt da sonst mit dem Auto hin?) ihr (ehemals) eigenes Land bescheissen :rolleyes:

@Yaso2.0
Bist du sicher, dass man immer bei der Ausreise bezahlen MUSS ??

An sich bin ich mir ziemlich sicher, kann natürlich sein, dass da mal einer nicht aufpasst und man durch rutscht, aber spätestens bei der nächsen Einreise mit dem Auto ist man fällig.

Selbe Namen gibts ja viele, kannst ja nicht jeden der z. B. Mehmet Demir heißt wieder ausreisen lassen, nur weil ein Ahmet Demir seine Maut nicht gezahlt hat.
 

Yaso2.0

Well-Known Member
Da bin ich grade am nachforschen. Leider waren meine Eltern nie verheiratet, aber Trotzdem ist es ein Geburtsrecht so wie ich das verstehe. Und wenn ich ehrlich bin sehe ich mich mehr als Türkin denn als Deutsche. Fakt ist aber das meine Geburt nie in der Türkei angegeben wurde soviel ich weiß, tja leider ist das auch erstmal das einzigste was ich weiß, aber ich bin noch dabei ;)

Gibts es nicht so eine Regelung für deutsche/ausländische Staatsbürger, dass man sich 180 Tage dort aufhalten darf und dann mind. 180 Tage wieder im Ausland sein muss?

Warst du vielleicht in letzter Zeit öfter oder lange in der Türkei?
 

Filiz81

Member
Gibts es nicht so eine Regelung für deutsche/ausländische Staatsbürger, dass man sich 180 Tage dort aufhalten darf und dann mind. 180 Tage wieder im Ausland sein muss?

Warst du vielleicht in letzter Zeit öfter oder lange in der Türkei?

Nein diese regel die du meinst besagt 90 tage Innerhalb 6 Monate soviel ich weiß, aber ich kann mich jetzt auch täuschen.
Und nein, das längste am stück war ich 10 tage und Insgesamt 72 Tage in diesem Jahr da drüben
 

Alubehütet

Well-Known Member
Die Regel ist eine deutsche und bezieht sich auf deutsche Rentner. Wenn sie länger als ein halbes Jahr im Ausland sind, bekommen sie die Rente ausbezahlt in Höhe des dort ortsüblich vergleichbaren Lebensstandard. Mit passabler deutscher Rente wärest Du in manchen osteuropäischen Ländern, vor ein zwei Jahrzehnten zumal, ein König, aber man will ihnen ja nicht unsere Alten aufhalsen.
 

Filiz81

Member
Sooo hier mein Update des heutigen Tages.

Anwalt: Er kann einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und mir danach Helfen,was er auch tun wird.
dazu muss ich nur eine Vollmacht bei meinem zuständigen Generalkonsulat erteilen, was ich kommende Woche definitiv machen werde.

Dann hatte ich heute endlich mal ein klein wenig glück.

Ich habe nochmals mit dem Deutschen Generalkonsulat in Izmir Telefoniert, ein sehr Netter mensch im übrigen, hat sich auch noch an unser letztes Gespräch erinnert, und der hat mich doch glatt (wie auch immer) mit der Justiz Abteilung der Türkischen Botschaft in Berlin verbunden.

Dort habe ich auf anfrage nochmals meine Anliegen genau geschildert,und Tja was soll ich sagen er hat versprochen,er wird mir helfen.
Er wollte meine Persönlichen Daten wie z.b. Telefonnummer,E-Mail Adresse und das Schreiben was ich in Izmir von der Polizei bekommen habe per Fax zu seinen Händen zugestellt haben, was ich dann auch so schnell wie möglich tat.
20 Minuten später hat er zurück gerufen und hat mir versprochen das er mich am Mittwoch nochmal Kontaktieren wird und bis dahin eventuell Neuigkeiten für mich hat.

Leute drückt mir die Daumen.......
 

Filiz81

Member
Die Regel ist eine deutsche und bezieht sich auf deutsche Rentner. Wenn sie länger als ein halbes Jahr im Ausland sind, bekommen sie die Rente ausbezahlt in Höhe des dort ortsüblich vergleichbaren Lebensstandard. Mit passabler deutscher Rente wärest Du in manchen osteuropäischen Ländern, vor ein zwei Jahrzehnten zumal, ein König, aber man will ihnen ja nicht unsere Alten aufhalsen.

http://www.izmir.diplo.de/contentblob/1822570/Daten/2663489/DownloadDateiAufenthaltserlaubnis.pdf

Hier ist es genau...
 

EnRetard

Well-Known Member
Die Regel ist eine deutsche und bezieht sich auf deutsche Rentner. Wenn sie länger als ein halbes Jahr im Ausland sind, bekommen sie die Rente ausbezahlt in Höhe des dort ortsüblich vergleichbaren Lebensstandard. Mit passabler deutscher Rente wärest Du in manchen osteuropäischen Ländern, vor ein zwei Jahrzehnten zumal, ein König, aber man will ihnen ja nicht unsere Alten aufhalsen.
Die aufenthaltsrechtliche Frage wird in dem von @Filiz81 geposteten Link erklärt.
Wo hast du diese Weisheiten mit den Rentnern denn her? Im Ausland ausgezahlte Renten richten sich mitnichten nach dem ortsüblichen Lebensstandard. Man kriegt also nicht ein Paar Rupien und einen Sack Reis in Indien und 5000 Fränkli in der Schweiz. Man kriegt die normale Altersrente ungekürzt. Auch in der Türkei. http://plagemann-rechtsanwaelte.de/...er-bestimmte-rentenzahlungen-ins-ausland.html
 
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