Klar gibt's viele Unternehmen die das gnadenlos ausnutzen. Das finde ich auch nicht ok. Aber wieviele Langzeitarbeitslose gibt es denn, welche durch 1€ Jobs oder Praktika oder Ehrenamt wieder in Lohn und Brot kamen?
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Der Letzte arbeitet den Nächsten ein. Weiterhin sind unendgeldliche Praktikas rechtswidrig und dürfen sanktionsfrei abgelehnt werden. Diese Tätigkeiten sind rechtswidrig, fördern die Schwarzarbeit und sind sittenwidrig.
Wäre ich arbeitslos würde ich bestimmt nicht Spargel ernten, aber fürs Putzen oder Zeitungen austragen wäre ich mir nicht zu schade.
Für's Putzen und Zeitungen austragen bekommst du keine Rente und kannst damit auch keine Miete bezahlen. Du bist weiterhin bedürftig und abhängig von Transferleistungen. Putzen und Zeitungen bringen dir max. 200-300€ mtl. Davon hast du 100€ Freibetrag und der Rest wird von den Transferleistungen abgezogen. Beispiel:
Du verdienst 300€ im Monat: Davon werden 200€ beim Amt angerechnet:
391€ Regelsatz
-200€ Verdienst
--------------------
191€ Auszahlung
Rente ? Nix!
... und nun kommt der Fall, wo die Kauleiste neugemacht werden muss oder du eine neue Brille brauchst oder Medikamente wo keine Befreiung zu gibt ...
Schon gewusst, dass der mtl. Satz für Strom im Regelsatz bei ca 26€ beläuft. Im Regelsatz heisst es aber (Sinngemäß) "Strom und Reparaturen". Du musst also mit der Kohle nicht nur den Strom zahlen, sondern auch Reparaturleistungen zahlen, falls du mal den Türgriff abbrichst.
1€ Job. Du bekommst 1€ zu deinem Regelsatz dazu. Das ist kein Verdienst, sondern eine Mehraufwandsentschädigung für Busfahren und sonstiges. Oft zahlst du sogar noch oben drauf.
Anderer Sachverhalt EGV's die den Leuten immer aufgeschwatzt wird. Drohkulisse "Wenn Sie nicht unterschreiben sanktionieren wir Sie". Was erstmal vollkommen rechtswidrig ist und sogar eine Nötigung darstellt. Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und du musst garnix unterschreiben.
Dann stehen da tolle Sätze drinne wie!
Der Bedürftige verpflichtet sich im Monat 10 schriftliche Bewerbungen zu schreiben und diese unaufgefordert zum Monatsende dem Jobcenter vorzulegen.
... weiter im Text ....
Das Jobcenter kann u.U. (also kann, muss aber nicht -> undefinierter Ausdruck) bis zu 260€ im Jahr für Bewerbungskosten aufkommen. Eine Bewerbung wird mit 5€ abgerechnet.
Problem (rein theoretisch):
10 Bewerbungen im Monat x 12 Monate == 120 Bewerbungen im Jahr
120 Bewerbungen zu je 5€ Ersatz = 600€ im Jahr
260€ bekommst du nur erstattet. Woher nimmst du die restliche Kohle ?
Die Leute unterschreiben diesen Mist und landen dann in Teufels Küche. Dann lieber auf den Verwaltungsakt warten, welcher rechtliche Ansprüche und Formalitäten genügen muss. Ersteres -> also EGV kanns du nix vor Gericht machen. Beim Verwaltungsakt kannst du Widerspruch einlegen und klagen.
Weiterhin -> Vorlage zum Monatsende ist rechtswidrig. Ist vom SG Lübek und noch einem SG beschieden worden. Es ist unzumutbar, dass ein Bedürftiger eigenmächtig ohne Einladung nach §59 SGB2 in Verbindung mit §309 SGB3 erscheint, um etwas vorzulegen. Was ist, wenn du weit vom Sprung weg bist und du auf deine Kosten (da keine Einladung vorhanden) dort beim Amt erscheinen musst.
... ich kann das hier unendlich fortführen ...
Sei froh, dass du nicht im Genuß von ALK2 kommst. Da will man dir nix Gutes vom Amt. Während du als ALG1 Empfänger noch wie ein Mensch behandelt wirst, wirst du im Falle von ALG2 wie ein Verbrecher und Pauschalbetrüger behandelt -> und beleidigt.