Bayern weist radikalen Salafisten aus

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Amazone

Guest
Camp mit Sozialarbeitern für verhaltensauffällige Jugendliche in Pakistan:D:D:D
Das wäre doch mal eine Geschäftsidee;)

Ich verstehe ja Deinen Gedankengang. Natürlich kann man einem Hooligan untersagen von Köln nach München zu fahren, um dort nicht rumzuprollen. Zeugs wie Platzverweis geht auch. Hat unser Jihadist ja schon erlebt. In Kempten. Hier liegt das Ziel aber ausser Land, sogar ausserhalb der EU und was dort passiert oder eben auch nicht passiert, untersteht keiner bundesdeutschen Gerichtsbarkeit. Sollten sich also die wackeren Jihadisten sich nichts haben zu schulden kommen lassen, was ihre Festsetzung rechtfertigt, sehe ich keine Basis für ein Ausreiseverbot. Du kannst einem ja nicht verbieten, in die Ferien zu fahren- selbst wenns das Jihad-Camp ist. Na ja, vielleicht klinkt sich mal TheCore ein und kann was dazu sagen.

Doch es geht, haben die Fußballverbände nach gewaltsamen Ausschreitungen gemacht, die Reisepässe wurden eingezogen und sie bekamen Meldeauflagen, ich glaube es war die Regierung Blair.Bei der WM in Deutschland mussten dann 35oo englische Hooligans daheim bleiben.
 
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pauline09

Guest
Doch es geht, haben die Fußballverbände nach gewaltsamen Ausschreitungen gemacht, die Reisepässe wurden eingezogen und sie bekamen Meldeauflagen, ich glaube es war die Regierung Blair.Bei der WM in Deutschland mussten dann 35oo englische Hooligans daheim bleiben.

Das wird auch im Inland bei gewaltbereiten Ultras praktiziert: mit den von Dir erwähnten Meldeauflagen, Reiseverboten, und Stadionverbote haben oder kriegen sie sowieso. Ich weiß nicht, wie viele Ultras zurzeit in der Gewalttäter Sport-Datei beim Bundeskriminalamt erfasst sind, im März 2012 waren es nach Angaben der Bundesregierung knapp über 13.000.
Wenn in der Zwischenzeit nichts vorfällt, was eine längere Speicherung rechtfertigt, werden die Daten nach fünf Jahren überprüft und ggf. gelöscht. Daten von Kindern (unter 14-Jährigen, nehme ich an) dürfen übrigens auch gespeichert werden, nur ist die Löschungsfrist kürzer und, ich glaube, auf zwei Jahre beschränkt.

Also, die gesetzlichen Grundlagen für Reiseverbote sind durchaus vorhanden. Weiteres lässt sich bedarfsweise im Bundeskriminalamtgesetz nachlesen (insbesondere Unterabschnitt 3a, "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus"):

http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/BJNR165010997.html#BJNR165010997BJNG003001377


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Sedatbey

Well-Known Member
ein 22 jähriger mit Abitur, weiß was Sache ist. Ich versteh die Relativierung nicht. Der Typ tickt nicht richtig.
Briefmarke auf die Stirn tackern, in Folie packen und verschicken.

Mit dem Verschulden des Staates zu argumentieren ist einfach. Aber Quatsch.
Es gibt Menschen die haben nicht mal eine Ausbildung oder einen Schulabschluss und malochen jeden Tag für ein Apfel und ein Ei.
Wenn diese schwer arbeitenden Menschen lesen was hier manche schreiben, über einen Typen der abi hat und Informatik studieren wollte, fällt den wohl nichts mehr ein.


Weil das der einfachste Weg ist. Schuld sind immer die Anderen.
 
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