Ich weiss, das ist jetzt eine saublöde Frage. Ich verstehe, dass man jemanden daran hindern kann, das Land zu verlassen, wenn er im Land eine Straftat begangen hat, damit er den Gerichtsbarkeiten unterstellt wird. Aber wie will man das rechtfertigen, jemandem in einem Land festzuhalten/nicht ausreisen zu lassen, damit er in einem anderen Land nicht einen auf Jihad macht? Es ist ja per se nicht strafbar auszureisen. Und wenns blöd kommt, könnten sich Leute noch ihr Ausreiserecht für den Jihad per Gerichtsbeschluss erstreiten wollen. Oder habe ich einen zentralen Punkt verpasst?