Alubehütet
Well-Known Member
O.k. ... Das BMWi gibt Euch Recht.
Die britische Regierung hat am 29. März 2017 die Europäische Union formell über ihre Austrittsabsicht informiert.
Antrag gestellt. Nicht Scheidung erklärt.
Am 19. Juni 2017 haben das Vereinigte Königreich und die Europäischen Kommission mit den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union begonnen und sich nach intensiven Verhandlungen im November 2018 auf ein Austrittsabkommen und eine politische Erklärung über den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen geeinigt.
Sich über Alimente und Sorgerecht verstândigt.
Für das Inkrafttreten des Austrittsabkommens sind als nächste Schritte die Zustimmung beziehungsweise die formelle Ratifizierung durch das Europäische und das britische Parlament erforderlich.
Auf europäischer Seite wurde das Austrittsabkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung zugeleitet. Auf britischer Seite erfolgt die Zustimmung in einem zweistufigen Prozess. Erst muss das britische Unterhaus dem Abkommen zustimmen, bevor das Ober- und Unterhaus die formelle Ratifizierung vornehmen. Das britische Parlament hat sich in Abstimmungen am 15. Januar, 12. und 29. März 2019 mehrheitlich gegen das Abkommen ausgesprochen.
Auf europäischer Seite wurde das Austrittsabkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung zugeleitet. Auf britischer Seite erfolgt die Zustimmung in einem zweistufigen Prozess. Erst muss das britische Unterhaus dem Abkommen zustimmen, bevor das Ober- und Unterhaus die formelle Ratifizierung vornehmen. Das britische Parlament hat sich in Abstimmungen am 15. Januar, 12. und 29. März 2019 mehrheitlich gegen das Abkommen ausgesprochen.