Ich finde, wir sollten uns nochmal (?) mit der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschäftigen, in charmantem Bürokratendeutsch
"Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz"
Das hat es nämlich in sich. Dort heißt es wörtlich auf Seite 6 (Punkte 6) und 7):
Den Anhang 16966 betrachten
Quelle und mehr:
http://www.welt.de/bin/Änderung des Infektionsschutzgesetzes PDF_bn-230088971.pdf
Eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" wurde zuletzt im Februar bestätigt und gilt bis Juni fort.
Aus dem Kontext geht hervor, dass die Änderungen sich auf Sars-Cov-2 beziehen.
Nun ist die Definition einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" allerdings sehr schwammig.
In § 5 des Infektionsschutzgesetzes heißt es lediglich:
"
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) [...] Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet."
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html
Entscheidend an der Formulierung finde ich das "oder", weswegen ich die Passage gesondert markiert habe: Laut Punkt 2 muss nur die "dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit" in "mehreren Ländern der Bundesrepublik Deutschland" drohen oder stattfinden.
Also gilt das in Zukunft beispielsweise auch für die saisonale Grippe?
Was ist, wenn die sich winters in Bayern, BaWü und Thüringen, nicht aber in anderen Bundesländern häuft? Das wäre laut Definition nämlich auch eine epidemische Lage in mehreren Bundesländern.Wenn ich es richtig kapiere, umfasst das Gesetz alle meldepflichtige Erkrankungen wie zum Beispiel auch Windpocken.
Oder EHEC (längst vergessen): Bundesweit gab es damals 53 Todesfälle bei Millionen und Abermillionen verramschten oder ungegessen kompostierten Schlangengurken und Sprossen.
Und was ist mit der gern auch mal von Kreuzfahrttouristen mitgebrachten Legionärskrankheit?
Vielleicht interpretiere ich das alles falsch, bin bekanntlich keine Juristin, aber die geplanten Grundrechtseinschränkungen im Gewand des derzeit gültigen IfSG finde ich, dezent ausgedrückt, deftig!
Cave canem!