Nach dem Asylrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention haben KDV'ler natürlich ein Anrecht auf Schutz! Übrigens auch nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH, wonach Kriegsdienstverweigerung wegen der hohen Wahrscheinlichkeit, an Kriegsverbrechen teilnehmen zu müssen, als Asylgrund gilt. Asylrechtlich wird jeder Antrag im Einzelfall geprüft. Die Leute werden persönlich angehört, und was dann zutrifft, ob sie rundheraus anerkannt werden oder es erstmal "nur" auf eine Aufnahme aus humanitären Gründen oder auf eine ausreisepflichtige Ablehnung hinausläuft, entscheidet sich erst dann. Jedenfalls bin ich dagegen, das Recht weiter auszuhöhlen und ggf. zu beugen, weil einem eine bestimmte Gruppe von Schutzsuchenden aus diesen oder jenen Gründen oder nur aus "Solidarität" mit Herrn Melnyk nicht passt.