Hat es das Ansinnen der Rückzahlung nun gegeben oder nicht?
Wenn ja, dann war das Vertrauen wohl unberechtigt und wenn sich niemand aufgeregt hätte, gäbe es das heute noch.
Wenn nein, dann verstehe ich die Aufregung nicht.
Wieso Ansinnen der Rückzahlung?
Doof gesagt, wäre die Bürgschaft bis Tag X ja vollständig kostenlos. Antrag anerkannt. fertig.
Was dann kam waren unerwartete Forderungen von Zahlungen mit denen unter gemachten Voraussetzungen nicht gerechnet werden konnte.
Da es sich hierbei nicht um Kleingeld handelte, selben um grosse Summen, die die meisten Normalbürger in finanzielle Not bringen würde... Logisch, dass man dann fordert, dass Wort gehalten wird und eben keine vertuschten Kosten entstehen.
Das wäre, um beim Gebrauchtwagen zu bleiben, als hätte der Verkäufer einem ein Auto mit tüv angedreht, bei dem sich herausstellt: es hat weder tüv noch ist es fahrtüchtig.