Bintje
Well-Known Member
(...)
Wie du ganz richtig gesagt hast: Tönnies hat nachweislich gegen geltendes Recht verstoßen. Die Staatsanwaltschaft wird tätig werden müssen. Das Risiko liegt bei Straffälligkeit beim Unternehmer, nicht beim Land. Er hat die Löhne vertragsgemäß auszuzahlen und haftet mit seinem Privatvermögen bei selbstverschuldeter Insolvenz.
Das ist die Frage - die sind ja alles andere als doof und würden sich vor Gericht sicherlich mit Zähnen, Klauen und einer bis an die Zähne bewaffneten Armada teurer Anwälte wehren. Dazu kommt, dass die Tönnies Holding nicht die Rechtsform einer GmbH, sondern einer dänischen ApS & Co. KG hat. Das ist das dänische Pendant, hat aber den Charme einer erheblich geringeren Mindeststammeinlage: 125.000 DKK. Das entspricht derzeit 16787, 44 Euro.
Richtig gelesen, nur sechzehntausendsiebenhundertsiebenundachtzig Euro und 44 Cent.
Deutlich günstiger als in Deutschland.
Im schlechtesten Fall - falls sie das Stammkapital nicht erhöht haben und sich aus allen persönlichen Strafbarkeitsvorwürfen irgendwie herauswinden können - wäre die finanzielle Haftung darauf begrenzt, sofern ich das richtig sehe.
Jedenfalls deutet das ganze Konstrukt m.E. darauf hin, dass Tönnies gut beraten und mit allen Wassern gewaschen ist. Der Appel ist noch lange nicht geschält...
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