Guten Morgen! Laschet, Tönnies.

Alubehütet

Well-Known Member
Wir müssen nicht alle Veganer werden. Aber die Deutschen sind wirklich exzessive Fleischesser, da hat sich die Freßwelle der 50er in der Bundesrepublik tief eingegraben in unsere kulturelle Genetik. Weniger, aber hochwertiger ist durchaus machbar.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Morgen startet auch die Zerlegung wieder.
Ja, so las ich es auch heute morgen. Alles andere wäre zum logistischen Problem geworden und hätte zur Fleischvernichtung geführt, die ja billiger ist, als Überschüsse zu verschenken.
Auf die Frage, ob man nachgegeben habe wegen der überfüllten Ställe, ließ die Agraministerin von NRW wissen, daß die Landwirte selbst für das Tierwohl in ihren Ställen zuständig seien. M. a. W. das Schlachten wird man ja noch nicht ganz verlernt haben (beim eigenen Schwein schaffen sie es ja auch) und für den Verkauf gibt es einen Markt. Wenn die Nachfrage einbrechen sollte, können sie es ja mal anders versuchen, also weniger fabrikmäßig.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Das ist die Frage - die sind ja alles andere als doof und würden sich vor Gericht sicherlich mit Zähnen, Klauen und einer bis an die Zähne bewaffneten Armada teurer Anwälte wehren. Dazu kommt, dass die Tönnies Holding nicht die Rechtsform einer GmbH, sondern einer dänischen ApS & Co. KG hat. Das ist das dänische Pendant, hat aber den Charme einer erheblich geringeren Mindeststammeinlage: 125.000 DKK. Das entspricht derzeit 16787, 44 Euro.
Richtig gelesen, nur sechzehntausendsiebenhundertsiebenundachtzig Euro und 44 Cent.
Deutlich günstiger als in Deutschland.

Im schlechtesten Fall - falls sie das Stammkapital nicht erhöht haben und sich aus allen persönlichen Strafbarkeitsvorwürfen irgendwie herauswinden können - wäre die finanzielle Haftung darauf begrenzt, sofern ich das richtig sehe.
Jedenfalls deutet das ganze Konstrukt m.E. darauf hin, dass Tönnies gut beraten und mit allen Wassern gewaschen ist. Der Appel ist noch lange nicht geschält...
Es ist aber eine GmbH & Co.KG, also vergleichbar. Das dies funktioniert setzte jedoch die Zulassung für den deutschen Raum voraus. Die Kommaditgesellschaft nimmt man in solchen Fällen gerne dazu, hat was mit Haftung zu tun, in dem Fall haftet dann der Komplementär ;) Die Kommanditisten haften nicht mit dem eingebrachten Vermögen. :D
 

Bintje

Well-Known Member
Es ist aber eine GmbH & Co.KG, also vergleichbar.(..)

Ja, schrieb ich doch: dass die ApS & Co. KG das dänische Pendant ist, also das passende Gegenstück. Und natürlich braucht das 'ne Anerkennung in Deutschland, um hier zu funktionieren. Der finanzielle und bürokratische Aufwand ist halt geringer. Der Gag ist aber in diesem Fall auch, wenn ich's beim Querlesen richtig begriffen habe, dass sie dadurch (wahrscheinlich) unter dänisches Recht fallen, das keine so ausdifferenzierten Haftungsansprüche wie das deutsche GmbH-Gesetz vorsieht.
Komplexe Materie, das ist was für Wirtschaftsjuristen. Ganz mal abgesehen davon: @Alubehütet erwähnte schon sinngemäß, dass es letztlich darauf hinauslaufen dürfte, dass Tönnies alles an Subunternehmer ausgelagert hat. Ethisch-moralisch ist Tönnies natürlich in der Pflicht, ganz klar - aber rechtlich dürfte ihm das, wenn die Verträge formal zulässig sind, nicht ohne Weiteres nachzuweisen sein. Wobei er für die Verhältnisse in seiner Betriebskantine usw. natürlich verantwortlich ist. Aber bei Unterbringung, Löhnen oder z.B. dicht besetzten Shuttle-Transporten zur Fabrik und zurück wird er wohl auf die Subunternehmer verweisen.
Was für Leute das sind und wie sie agieren, hat die "Wirtschaftswoche" dieser Tage mal aufgeschrieben.

https://www.wiwo.de/unternehmen/ind...n-toennies-die-werkarbeiter/26008176-all.html

"Umgerechnet nur etwa 18 bis 19 Euro die Stunde zahlen Tönnies und Co den Subunternehmern für die Arbeit der meist ungelernten Kräfte, heißt es in der Branche. Davon müssen die Subunternehmer nicht nur den Mindestlohn, sondern auch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Hinzu kommen die Kosten für Anwerbung der Arbeitskräfte oder die Verwaltung. Viel übrig bleibt in der Regel nicht. Wer zu teuer ist, kann Aufträge verlieren.

Deshalb nutzen die Subunternehmer auch ihre Angestellten, um Geld zu verdienen: So besitzen MGM oder Besselmann gleich mehrere Immobilienfirmen, über die sie Wohnungen an Mitarbeiter vermieten. Auch den Transport zum Werk und zurück lassen sie sich oft bezahlen, Besselmann etwa verlangt dafür 100 Euro pro Monat von seinen Angestellten."

Lesenswert.

Kein Unrechtsbewußtsein, alle wollen Herrn Tönnies was Böses, wo er sich doch an Recht und Gesetz gehalten hat.
Er und sein Unternehmen kann nichts dafür weil weder Werksverträge noch die miesen Unterkünfte schuld waren. Es war die Lüftung, die ja auch andere fleischverarbeitenden Betriebe haben.
https://www.rnd.de/wirtschaft/tonni...schem-feldzug-F3AA4B2ELUVTFW4DASXBXCJUSI.html

Die Unschuld vom Lande. Wundert Dich das? ;) Früher gab es mal so was wie unternehmerische Verantwortung mit sozialem Anspruch, politisch vertreten beispielsweise durch Norbert Blüm. Ich glaube, das ist nach und nach ausgestorben oder nur noch in (wenigen) Einzelfällen vorhanden.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Der Gag ist aber in diesem Fall auch, wenn ich's beim Querlesen richtig begriffen habe, dass sie dadurch (wahrscheinlich) unter dänisches Recht fallen, das keine so ausdifferenzierten Haftungsansprüche wie das deutsche GmbH-Gesetz vorsieht.
Da hast du wohl falsch gelesen, diese Form kommt der in Deutschland ziemlich nah.

Anpartsselskab (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Diese Gesellschaftsform entspricht im Wesentlichen der deutschen GmbH. Die Anpartssaelsskab hat ein Stammkapital und die Organe der Gesellschaft setzen sich aus der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer zusammen.
Haftung: Grundsätzlich ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen begrenzt. Allerdings besteht die Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs auf den Aufsichtrat bzw. Vorstand.

Link

Grundsätzlich gilt aber das es bei Gesellschaftsformen immer auf den geltenden und genehmigten Vertrag ankommt. Den von Tönnies habe ich....noch nicht :D:p
 

Bintje

Well-Known Member
Da hast du wohl falsch gelesen, diese Form kommt der in Deutschland ziemlich nah.



Link

Grundsätzlich gilt aber das es bei Gesellschaftsformen immer auf den geltenden und genehmigten Vertrag ankommt. Den von Tönnies habe ich....noch nicht :D:p

Nahekommen im Sinne einer Vergleichbarkeit bedeutet nicht identisch sein. ; )
Aus einer vergleichenden und mit 1,3 bewerteten Diplomarbeit zum Thema:

"3.3.2.1.2 ALLGEMEINE HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER
Auch in der ApS ist die
Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen (mind. DKK 125.000) und somit für die Gesellschafter auf die Stammeinlage beschränkt (§ 1 Abs. 2, 3 ApSL). Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist prinzipiell ausgeschlossen. [...]
Weitere Haftungsansprüche wie sie das GmbHG aufweist sind dem ApSL fremd."

Quelle: https://www.grin.com/document/93229

Weitere Quellen u.a.: https://www.ihk-schleswig-holstein....erpunkt-dk/wirtschaftsrecht-daenemark-1360454

Da steht unter anderem auch drin, dass eine SE den Vorschriften in dem EU-Mitgliedsstaat unterliegt, in dem sie eingetragen ist und ihren Hauptsitz hat. Bei Eintrag und Verwaltungssitz in Dänemark wäre das also Dänemark. Möglich, dass ich das mit der ApS verwechselt habe, kann sein. Aber anders als andere Menschen mit Durchblick bin ich ja auch keine Wirtschaftsjuristin.
(Noch nicht mal Virologin! Wo das heutzutage doch jeder ist. :oops::eek: )
 

Berfin1980

Well-Known Member
Nahekommen im Sinne einer Vergleichbarkeit bedeutet nicht identisch sein. ; )
Aus einer vergleichenden und mit 1,3 bewerteten Diplomarbeit zum Thema:

"3.3.2.1.2 ALLGEMEINE HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER
Auch in der ApS ist die
Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen (mind. DKK 125.000) und somit für die Gesellschafter auf die Stammeinlage beschränkt (§ 1 Abs. 2, 3 ApSL). Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist prinzipiell ausgeschlossen. [...]
Weitere Haftungsansprüche wie sie das GmbHG aufweist sind dem ApSL fremd."

Quelle: https://www.grin.com/document/93229

Weitere Quellen u.a.: https://www.ihk-schleswig-holstein....erpunkt-dk/wirtschaftsrecht-daenemark-1360454

Da steht unter anderem auch drin, dass eine SE den Vorschriften in dem EU-Mitgliedsstaat unterliegt, in dem sie eingetragen ist und ihren Hauptsitz hat. Bei Eintrag und Verwaltungssitz in Dänemark wäre das also Dänemark. Möglich, dass ich das mit der ApS verwechselt habe, kann sein. Aber anders als andere Menschen mit Durchblick bin ich ja auch keine Wirtschaftsjuristin.
(Noch nicht mal Virologin! Wo das heutzutage doch jeder ist. :oops::eek: )
Da geht es dann aber auch um den Gerichtsstand. Ich hatte aber vergessen das du erwähnt hast die Haftung kann auf die Stammeinlage beschränkt sein.

Da muss man aber kein Wirtschaftsjurist sein, sowas wird heutzutage auch in einem stink normalen BWL Studium abgehandelt:p:D;)
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Wenn Tönnies dafür Steuergeld kriegt, dass er wegen Missachtung des Coronaregelwerks seinen Laden für eine gewisse Zeit schließen und nicht im alten Umfang wieder hochfahren kann, dann hätte der Rechtsstaat kapituliert. Tönnies hat zu zahlen. Vorher hätte er seinen Laden gar nicht wieder aufmachen dürfen.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Wo hätte Tönnies, der eine Sondergenehmigung hatte, auch in der Coronakrise seinen Laden weiterzufahren, das gesetzliche Coronaregelwerk verletzt?

Ich hatte das Beispiel schon gebracht: Schließt mir das Gesundheitsamt mein Restaurant, weil da Kakerlaken durch die Küche laufen, dann steht mir keine Entschädigung zu. Wird aber mein Betrieb aus übergeordneter Staatsraison geschlossen = vorübergehend enteignet = vorübergehend sozialisiert, steht mir Entschädigung zu. Wenn FFF einen Acker kauft auf dem abzubauenden Gartzweiler-Gelände, können die enteignet werden. Werden aber entschädigt. So einfach machen wir es dem Sozialismus nicht, jedenfalls nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
 
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