AW: Mitarbeiterin im Bürgeramt Frankfurt will nur noch in Burka arbeiten
Natürlich gäbe es theoretisch ein Lösung für jeden noch so absurden Einzelfall. Arbeitsrechtlich müsste man dann aber für jeden anderen Fall dann ebenfalls wieder eine Extra-Lösung schaffen, und das ist in der Praxis einfach nicht möglich.
Fazit: Es muss in der realen Welt einen gangbaren Mittelweg zwischen der Religion des Einzelnen und den Anforderungen der Gesellschaft geben. Die Erlaubnis des Kopftuchs an ihrem Arbeitsplatz, die ihr ja von Anfang an eingeräumt war, wäre so ein Fall. Damit können alle problemlos leben.
Nein, eben nicht! Die Burka ist kein notwendiger Bestandteil der muslimischen Religion. Sie wird ja noch nicht einmal im Koran erwähnt! Allein dadurch wäre von vorneherein klar, dass das Argument der Religionsfreiheit im Hinblick auf die Burka vor Gericht nicht gelten wird.Auch das Beispiel des Taucheranzugs kann ich nur wieder so einordnen. Unter dem Vorbehalt des Irrtums möchte ich infrage stellen, dass man solche Vergleiche auch für einen fiktiven Rechtsbeistand der Stadt Frankfurt als geeignete Argumentation betrachten kann. Tatsächlich würde dem doch entgegen gehalten, dass sich eine Frau, die aus religiösen Motiven eine Burka trägt, gegenüber dem Taucher zunächst mal in der grundrechtlich stärker geschützten Position befindet. Ohne die Debatten zu führen, wie religiös motiviert das Burkatragen generell und im Einzelfall ist, ist zu beobachten, dass die Religionsfreiheit für derartige Fälle von Gerichten nicht ganz unreflektiert gelassen wird, anders als für bislang unterrepräsentierte Fälle von Tauchern, Nudisten und was sich sonst so konstruieren lässt.
Dass dem Anliegen der Frau im Ergebnis nicht entsprochen werden muss, ist auch meine Ansicht, für die ich aber abseits einer abstrakten Verhältnismäßigkeitserwägung kein zwingendes Argument finde - im ganzen Thread nicht. Die Meinung, die Stadt müsse die Frau weiter beschäftigen, halte ich für gut vertretbar. Die Stadt hat auch die Möglichkeit, die Frau an einer Stelle ohne Kundenkontakt einzusetzen.
Natürlich gäbe es theoretisch ein Lösung für jeden noch so absurden Einzelfall. Arbeitsrechtlich müsste man dann aber für jeden anderen Fall dann ebenfalls wieder eine Extra-Lösung schaffen, und das ist in der Praxis einfach nicht möglich.
Fazit: Es muss in der realen Welt einen gangbaren Mittelweg zwischen der Religion des Einzelnen und den Anforderungen der Gesellschaft geben. Die Erlaubnis des Kopftuchs an ihrem Arbeitsplatz, die ihr ja von Anfang an eingeräumt war, wäre so ein Fall. Damit können alle problemlos leben.