nsu: aufarbeitung

Mendelssohn

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Nicht doch!
Manchen hier liegt, so scheint es, das Wohl der Zschäpe (Menschenrechte, Rechtsstaat, hasse nich' geseh'n) am Herzen.
Gerade Zschäpe ist nicht der Inbegriff von Menschenrechten und Rechtsstaat. Deine Logik hinkt. Wer den Rechtsstaat befürwortet, befürwortet eine Verurteilung Zschäpes nach der Rechtslage.
Lebenslange Sicherheitsverwahrung kommt nur in Frage, wenn ihr Gutachter eine unheilbare psychische Krankheit attestieren.
Die Frage ist, ob ihr Mord nachgewiesen werden kann oder nur Beihilfe. Das hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es wird darauf ankommen, ob die Richter ihr Planungsfunktion beweisen können. Am Ende kommt sie vielleicht nur für Brandstiftung und versuchten Mord dran. Vielleicht heißt das Urteil dann nicht lebenslänglich, aber addiert (Unterstützung einer terroristischen Organisation, Waffenbesitz, Beihilfe zum Raubüberfall, Beihilfe zu mehrfachem Mord, Brandstiftung, Vernichtung von Beweismaterial, versuchter Mord) 18 Jahre.
 

beren

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Tateinheit <=> Tatmehrheit.
Gesamtstrafe ist bei Tatmehrheit möglich, das ist aber kein addieren.


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe

... Die Findung der Gesamtstrafe ist im Einzelnen in § 54 StGB geregelt.

Die Gesamtstrafe darf gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Ist mindestens eine der Einzelstrafen die lebenslange Freiheitsstrafe, so ist unbeschadet der übrigen Strafen lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen. Übersteigt die Summe der verhängten Strafen 15 Jahre, ohne dass eine lebenslange Freiheitsstrafe für eines der abgeurteilten Delikte verhängt werden muss, so wird eine Gesamtstrafe gebildet, die 15 Jahre Freiheitsentzug nicht übersteigen darf. Die Bildung einer Gesamtvermögensstrafe kommt wegen der Verfassungswidrigkeit der Vermögensstrafe nicht mehr in Betracht. Eine Gesamtgeldstrafe wird nach Tagessätzen nach dem gleichen Schema gebildet wie bei der Gesamtfreiheitsstrafe.

Die Bildung der Gesamtstrafe erfolgt durch angemessene Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (Asperationsprinzip). Welche Erhöhung angemessen ist, muss jeweils aufgrund der Umstände des Einzelfalles ermittelt werden, wobei etwa die Persönlichkeit des Täters und der Zusammenhang der einzelnen Taten eine Rolle spielen.

In der Praxis wird zur Berechnung der Gesamtstrafe häufig eine Faustformel angewandt: Die höchste Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) wird um die Hälfte der Summe der weiteren Einzelstrafen erhöht. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es aber unzulässig, die Gesamtstrafe rein rechnerisch zu ermitteln.[1] Es kann also nicht ohne weiteres die „Einsatzstrafe plus die Hälfte vom Rest“ als Gesamtstrafe verhängt werden, sondern es muss in jedem Einzelfall danach gefragt werden, welche die angemessene Straferhöhung ist...
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Heute wurde das Gutachten zu Zschäpes psychischem Zustand deshalb nicht verlesen, weil deren Anwälte die Richter mal wieder für befangen erklärten. Vermutlich deshalb, weil die Hauptaussage des Gutachtens, daß Zschäpe unter keiner psychischen Auffälligkeit oder Störung leide, sie also voll schuldfähig sei, irgendwie schon in die Öffentlichkeit kam.
Irgendwann wird es ein Urteil geben, aber kein Licht in die Sache. Der Prozeß trägt so gut wie gar nichts zur Aufklärung der Mordserie bei, nicht einmal etwas über die Motivationslage der Täter: ob es sich gegen "Ausländer", gegen Türken, gegen Muslime, gegen den Staat, gegen volksfremde Unterwanderung usw. richtete oder ob die Morde einfach aus Mordlust begangen wurden.
 

Alubehütet

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"Blood and Honour" Ex-Deutschland-Chef als V-Mann?
Stand: 16.05.2017 08:55 Uhr

Der ehemalige Deutschland-Chef der seit 2000 verbotenen Neonazi-Gruppierung "Blood and Honour" war offenbar V-Mann des Verfassungsschutzes. Das geht aus Recherchen von ARD-Politmagazinen hervor. Einen entsprechenden Verdacht soll es in der Neonazi-Szene selbst gegeben haben.

Er soll laut Sicherheitsbehörden die Strukturen in Deutschland wesentlich mit aufgebaut haben. Die Magazine berufen sich auf einen geheimen Vermerk des Berliner LKA. Demnach entstand dieser nach einem Gespräch des LKA mit einem anderen V-Mann, dem sächsischen "Blood and Honour"-Aktivisten Thomas S. Dieser hatte angegeben, dass der Deutschland-Chef in der Szene unter Spitzelverdacht stehe, da er bei einem Strafverfahren eine vergleichsweise milde Strafe von 3000 Mark erhalten habe. Daraufhin vermerkte das Berliner LKA:

"[Der Deutschland-Chef von Blood and Honour] wurde durch das LKA 514 an das BfV vermittelt. Es ist anzunehmen, dass dies im anhängigen Strafverfahren dafür sorgte, dass die Entscheidung für den Erlass eines Ordnungsgeldes der einer Verurteilung vorgezogen wurde."
[...]

"Blood and Honour" war in Deutschland 2000 verboten worden, zusammen mit ihrem bewaffneten Arm "Combat 18". Die Gruppierung galt als eines der wichtigsten Unterstützernetzwerke des rechtsterroristischen NSU. So sollen Aktivisten dem NSU-Trio Wohnungen zur Verfügung gestellt haben. Einem ehemaligen Spitzenfunktionär wird vorgeworfen, mit der Beschaffung einer Waffe für den NSU beauftragt worden zu sein.


http://www.tagesschau.de/inland/blood-and-honour-103.html

 

Alubehütet

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Alubehütet

Well-Known Member
Ganz vergessen, euch zu verlinken:

Das Schauspiel Köln, in direkter Nachbarschaft der Keupstraße gelegen, wo 2004 das NSU-Nagelbombenattentat verübt wurde, arbeitet schon lange daran, das Trauma der Straße aufzuarbeiten. Etwa mit Stücken wie „Die Lücke“, in der Anwohner selbst auf die Bühne kamen. Für das Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ hat es allerdings nur die Infrastruktur bereitgestellt und den eigenen Spielbetrieb unterbrochen.


Rund zwei Jahre lang haben rund hundert Aktivisten, Künstler und Antifa-Gruppen ein selbstorganisiertes Gegentribunal vorbereitet, das den bisherigen Prozessen und Untersuchungsausschüssen zum NSU noch etwas zur Seite stellt.

[...]

Eindrucksvoll wird das belegt von Gruppen wie „NSU Watch“, die beim Tribunal täglich die neuesten Ergebnisse zusammenfassen und einen neuen Überblick geben über bereits bekannte beklemmende Beweisvernichtungen und Verschleierungen, Aktenschredderungen und Verfassungsschutz-Verstrickungen.

Auch ein Workshop der Jugend-Gerichtswerkstatt „TRAFO“ aus Chemnitz demonstriert das eindrücklich: Angeleitet durch Streetworker und unterstützt durch das Kulturbüro Sachsen, treffen sich hier regelmäßig Jugendliche und erforschen auf eigene Faust, wo das NSU-Trio untertauchte, zeichnen ihre Wege nach, interviewen die Bankangestellten, die damals überfallen wurden, und kommen zu ganz eigenen Ergebnissen. Darüber etwa, wie frei sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im „Untergrund“ in Chemnitz bewegen konnten und dass das erbeutete Geld noch nicht einmal ausreichte, ihre Urlaube zu bezahlen. Wie aber wurden sie sonst finanziert?

http://www.taz.de/!5408018/
Absolut unter den medialen Radars durchgeflogen. Irgendwo unter „Kultur“ fand das statt. Google listet so Seiten wie World Socialist Web Site als Treffer.
 
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