Mendelssohn
Well-Known Member
Gerade Zschäpe ist nicht der Inbegriff von Menschenrechten und Rechtsstaat. Deine Logik hinkt. Wer den Rechtsstaat befürwortet, befürwortet eine Verurteilung Zschäpes nach der Rechtslage.Nicht doch!
Manchen hier liegt, so scheint es, das Wohl der Zschäpe (Menschenrechte, Rechtsstaat, hasse nich' geseh'n) am Herzen.
Lebenslange Sicherheitsverwahrung kommt nur in Frage, wenn ihr Gutachter eine unheilbare psychische Krankheit attestieren.
Die Frage ist, ob ihr Mord nachgewiesen werden kann oder nur Beihilfe. Das hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es wird darauf ankommen, ob die Richter ihr Planungsfunktion beweisen können. Am Ende kommt sie vielleicht nur für Brandstiftung und versuchten Mord dran. Vielleicht heißt das Urteil dann nicht lebenslänglich, aber addiert (Unterstützung einer terroristischen Organisation, Waffenbesitz, Beihilfe zum Raubüberfall, Beihilfe zu mehrfachem Mord, Brandstiftung, Vernichtung von Beweismaterial, versuchter Mord) 18 Jahre.