1 Person: 391 Euro Grundbedarf. Miete für 50qm plus Kosten der Unterkunft werden übernommen. Erstausstattung Wohnung, Haushaltsgeräte, Bekleidung, Schwangerschaft, Geburt
Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, Frisörbesuch, kostenaufwendige Ernährung, unabweisbarer-laufender Bedarf, Kleidung für Vorstellungsgespräche und Bewerbungsunterlagen werden zusätzlich übernommen.
Das ist das, was das Jobcenter in seiner Hochglanzbrochüre gerne dem normalen Fußvolk vermittelt. Dem Prekariat (also der Bedürftige) wird das durch Schikanen vorenthalten. Es gibt hierzu keine mir bekannte Rechtsgrundlage. Es ist ein gravierender Unterschied, ob der Sachbarbeiter oder Fallmanager dir so einen Mist im Gespräch mitteilt, oder ob er nach dessen Aussage auch bereit ist, dir das schriftlich zu geben.Wenn ein Auto gebraucht wird für eine mögliche Einstellung wird dieses auch in Höhe von 2000 Euro in Gelsenkirchen übernommen.
Klingt, so als wenn der noble Hartzer mal eben so zum Jobcenter geht und dort irgendwelche Forderungen stellt und die nette SB oder FM am Schreibtisch schnell den Kuli zückt und dir das freudig genehmigt. Realität sieht leider anders aus.Zur Unterstützung der Persönlichkeit werden noch diverese andere Dinge übernommen. Mein Papa hat die Führerscheine seiner fünf Töchter selber bezahlt. Nicht der Staat. Andere Leute gehen hart in den Ferien jobben, um sich solche Dinge leisten zu können. Hartzer brauchen das nicht.
So ? Und nun ist der Hartzer Schuld an der Situation ? Warte ! Die Situation wurde doch durch Beschluss der Bundesregierung um 2005 beschieden. Ist immer leicht das alles auf den schmarotzenden Hartzer abzuwälzen. In diesem Land tickt so einiges nicht richtig. Auch HartzIV ist sehr negativ behaftet, allerdings kann man die Menschen doch nicht dafür verantwortlich machen.Von den 391 Euro muss eine Person am Ende nur Strom zahlen. Ist nicht die Welt und deswegen lohnt sich Arbeiten vielleicht doch. Obwohl eine Friseurin netto bei Abzug ihrer Fixkosten weniger übrig hat. Ich hatte im Studium auch weniger zur Verfügung.
Was sollen diese Leute denn deiner Meinung nach tun ? Bevor man die Hartzer verurteilt, sollte man sich erstmal den Arbeitsmarkt genauer unter die Lupe nehmen.Kommen wir jetzt zu einer 5 Köpfchen Familie: In einer Bedarfsgemeinschaft (Haushalt) leben Mutter, Vater, Kevin (16 J), Samantha (5J) und Gina (3J). Mutter ist im 4 Monat Schwanger.
Muss was ? Die müssen nichts.Wenn einer jetzt im November hingeht und das Geld braucht, dann MUSS das Jobcenter zahlen. Sonst bekommen die was von ihrer eigenen Rechtsstelle erzählt.
Ich schrieb auch, dass man das schriftlich haben sollte. Ansonsten erzählen die dir alles, was sie am nächsten Tag wieder vergessen haben.Das mit dem Auto geht definitiv. Das weiß ich aus meinem persönlichen Umfeld.
Nö kein Bedürftiger ist verpflichtet, ein Darlehn aufzunehmen, um sich zu verschulden. Das ist rechtsmissbräuchlich und amtsanmaßend. Davon abgesehen ist eine fixe Anzahl von Bewerbungen rechtswidrig so das SG Lübeck und noch so ein SG. Weiterhin sind fixe Abgabetermine und Vorlage von Bewerbungen rechtswidrig. Rechtswidrig sind fixe EGVs und VAs, die nicht individuell auf die Fähigkeiten des Bedürftigen zugeschnitten sind. Rechtswidrig sind das Veranlassen von VA's im Falle einer nichtunterschriebenen EGV. Rechtswidrig sind das Veranlassen selbiger, ohne vorheriger Potentialanalyse des Bedürftigen. Rechtswidrig sind EGV's und VA's bei kranken Bedürftigen, die vorher keinem ärtzlichen Dienst vorgingen. usw.Bewerbungskosten max 260 im Jahr und für den Rest kann sich jeder Kunde ein Darlehen geben lassen.
Hat der Telekommunikationsanbieter Tag der Samariter ? Ein Internetanschluss kostet Geld. Im Regelsatz sind nur 12 € für Telefonie vorgesehen. Internet gibts zu diesem Preis nicht. Eine Nutzung von Internetcafes und public Hotspost wie auch gestellte Rechner im Flur des Jobcenters geht bereits aus rein datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Ausserdem besteht hierzu keinerlei Rechtsgrundlage.Mittlerweile geht sowas sogar online und man spart sich das Papier, die Briefmarke und die Druckerpatrone.
Aber die sind gerade mit Diätenerhöhung und Crystal Meth im Bundestag beschäftigt
Ich kenne mehrere Fälle, wo Muter, Vater , Kevin, Samanta und Gina die staatliche Bude verlassen mussten, weil man schnell mal paar Flüchtlinge unterbringen wollte. Oder wo man schnell mal die Mieten über die 10% Grenzen schob, um das Prekariat schnell an die Stadtgrenzen zu treiben.Mutter, Vater, Kevin (16 J), Samantha (5J) und Gina
Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.Dazu gehört für mich die Aufnahme eines Zinsfreien Darlehens.
Bitte lesen was ich geschrieben habe. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage. Weiterhin ist es rechtswidrig, dies von einem Bedürftigen zu verlangen, da damit seine persönlichen Rechte im Rahmen von personenbezogenen Daten und sozialpersonenbezogenen Daten NICHT gewahrt werden.In jeder Stadt gibt es so etwas wie das Bitz, Job Point oder andere Stellen von dem Jobcenter, die Rechner und Drucker zur Verfügung stellen.
Erstmal stehen die Entscheide des SG, LSG und BSG vor dem rechtswidrigen Ermessen eines Vermittlers. Der sollte erstmal lesen, was ihm sein Arbeitgeber mitteilt. Viele Jobcenter sind einfach nur stupide Optionskommunen, wo die HEGAs (Handlungs und Geschäftsanweisungen) der Bundesagentur für Arbeit keine Bedeutung haben -> aber sollten. Die drehen schnell mal ihr eigenes rechtswidriges Ding.In Gelsenkirchen sind es acht. Auch das liegt im Ermessen des Vermittlers.
Wenn hierzu eine rechtsgültige VA besteht dann ja.Wenn ein Kunde Fahrtgeld braucht, um seine Bedürftigkeit zu beenden, dann bekommt er das Geld.
Leider ein Irrtum, der Kunde muss nichts. Solange keine EGV oder VA vorliegt, kann der Kunde in keiner Weise rechtlich belangt werden. Allerdings ist es richtig, dass man aus gesundem Eigeninteresse eine Arbeit suchen sollte.Genauso wie der Kunde was leisten muss, ist die Agentur verpflichtet auch etwas zu leisten.
Ehe gescheitert