Preise in der Türkei (Obst, Fleisch, Benzin...)

Lynx72

Gesperrt
Ein Einpersonenhaushalt kann durch eigene Arbeit einfacher über die Grenze kommen als eine Familie. Im Niedriglohnsektor kommen Steuern kaum zum tragen. Ein Busfahrer mit Frau und 4 Kindern muss mit Hartz 4 aufstocken, einer ohne Anhang nicht.
 

Almancali

Well-Known Member
Nun ich habe die Aussage anders verstanden. Wenn man 6 Personen im Haushalt sind, braucht der 1 der vielleicht ALG2 benötigt, diesen nicht zu beantragen, da die 5 Anderen diese Person tragen. §9 Abs.5 SGB2.

Allerdings unterscheidet man im ALG2 zwischen einer Wohn-, Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft. Jeder der ü25 Jahre alt ist, bildet nach dem Gesetz eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft (auch in einer Haushaltsgemeinschaft mit Eltern und Geschwister) und ist demnach Leistungsberechtigt und wird den vollen ALG2 Satz bekommen. Das Thema geht etwas ins Komplexe daher stoppe ich hier.

Alleine aus Krankenversicherungstechnischen Gründen würde ich lieber ALG2 beziehen, als wenn mir ohne KV etwas passiert und ich in Teufels Küche komme.
 

therengarenk

Gesperrt
1 Person: 391 Euro Grundbedarf. Miete für 50qm plus Kosten der Unterkunft werden übernommen. Erstausstattung Wohnung, Haushaltsgeräte, Bekleidung, Schwangerschaft, Geburt, Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, Frisörbesuch, kostenaufwendige Ernährung, unabweisbarer-laufender Bedarf, Kleidung für Vorstellungsgespräche und Bewerbungsunterlagen werden zusätzlich übernommen. Wenn ein Auto gebraucht wird für eine mögliche Einstellung wird dieses auch in Höhe von 2000 Euro in Gelsenkirchen übernommen. Zur Unterstützung der Persönlichkeit werden noch diverese andere Dinge übernommen. Mein Papa hat die Führerscheine seiner fünf Töchter selber bezahlt. Nicht der Staat. Andere Leute gehen hart in den Ferien jobben, um sich solche Dinge leisten zu können. Hartzer brauchen das nicht.
Von den 391 Euro muss eine Person am Ende nur Strom zahlen. Ist nicht die Welt und deswegen lohnt sich Arbeiten vielleicht doch. Obwohl eine Friseurin netto bei Abzug ihrer Fixkosten weniger übrig hat. Ich hatte im Studium auch weniger zur Verfügung.

Kommen wir jetzt zu einer 5 Köpfchen Familie: In einer Bedarfsgemeinschaft ( Haushalt) leben Mutter, Vater, Kevin ( 16 J), Samantha (5J) und Gina (3J). Mutter ist im 4 Monat Schwanger.
  • Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe), jeArbeitslosengeld II Bezieher: 353 Euro
  • Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 229 Euro
  • Grundbedarf je Kind bis 13 Jahren: 261 Euro
  • Grundbedarf je Kind bis 17 Jahren: 296 Euro
  • Mehrbedarf Schwangerschaft: volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft: 17% der 90%igen Regelleistung (60,01 Euro)
  • Rechnung: = 1,525,01
  • Kindergeld wird angerechnet. Mit den Freibeträgen hier kenn ich mich nicht aus, aber müssten bei Volljährigkeit 30 Euro sein.
  • Dieser Familie steht natürlich auch eine Wohnung + Nebenkosten zu: In Gelsenkirchen 110 qm für diese Familie und wenn das Baby da ist, dann 15qm mehr. 625 Euro Kaltmiete und wenn Baby da ist, dann 81 Euro mehr. Warmiete 769,45.
  • Rechnung: 2,294,46 Euro bekommt diese Familie jeden Monat.
  • Die Kinder bekommen zweimal im Jahr Schuldgeld, alle Klassenfahrten werden bezahlt. Kita wird selbstverständlich auch gezahlt.
Quelle Hartz Vier Rechner.
So und jetzt verdien mal als Vater knapp 2,300,00 Netto. Und zahl dazu noch all diese Mehrbedarfe für deine Kinder aus eigener Tasche.
Ich denke, du weisst jetzt genau was ich meine!
 

therengarenk

Gesperrt
und ich kann nur jedem Geringverdiener mit Familie raten sich seinen Grundbedarf auszurechen. Wohlmöglich gibts Aufstockung. Mit all diesen "tollen" Vorteilen.
 

Almancali

Well-Known Member
1 Person: 391 Euro Grundbedarf. Miete für 50qm plus Kosten der Unterkunft werden übernommen. Erstausstattung Wohnung, Haushaltsgeräte, Bekleidung, Schwangerschaft, Geburt

Bis hier hin keine Einwände. Wer sogar das Zusicherungsverfahren einleitet bekommt sogar die alte Wohnung und neue Wohnung renoviert, den Umzug bezahlt und sogar die Maklerkosten. Allerdings die Provision wird als Darlehnt übernommen.

Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, Frisörbesuch, kostenaufwendige Ernährung, unabweisbarer-laufender Bedarf, Kleidung für Vorstellungsgespräche und Bewerbungsunterlagen werden zusätzlich übernommen.

Bei den Fahr-, Vorstellungs und Bewerbungskosten handelt es sich um Kosten aus dem Vermittlungsbudget. Es handelt sich hierbei um eine KANN Leistung und keine MUSS Leistung. Sofern Kosten zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden, werden diese mit max. 130€ pro Fahrt übernommen. Die Kosten für Bewerbungsdinge belaufen sich auf max. 260€ pro Jahr. In der Regel übernehmen die Jobcenter eine Pauschale von 5€ (einige Jobcenter nur 3€) pro Bewerbung. Allerdings werden diese Mittel immer sehr rechtsmissbräuchlich in Verwaltungsakte oder Eingliederungsvereinbarungen festgehalten. Beispiel: Es wird vom Bedürftigen 10 Bewerbungen pro Monat verlangt. Allerdings nur 5 € pro Bewerbung bezahlt. Bei 12 Monaten sind das 120 Bewerbungen und 600 €. Allerdings werden dir nur max. 260 € erstattet. Zahlreiche VA's sind demnach rechtswidrig und landen in der Regel beim SG. Kostenaufwendige Ernährung muss in der Regel im Vorfeld durch den ärztlichen Dienst der Jobcenter ermittelt und begründet werden. Auch hier kommt es in der Regel zu Unstimmigkeiten. Frisörbesuche werden nicht übernommen, da durch den Regelsatz gedeckt. Zudem gibts hierzu keine Rechtsgrundlage.

Wenn ein Auto gebraucht wird für eine mögliche Einstellung wird dieses auch in Höhe von 2000 Euro in Gelsenkirchen übernommen.
Das ist das, was das Jobcenter in seiner Hochglanzbrochüre gerne dem normalen Fußvolk vermittelt. Dem Prekariat (also der Bedürftige) wird das durch Schikanen vorenthalten. Es gibt hierzu keine mir bekannte Rechtsgrundlage. Es ist ein gravierender Unterschied, ob der Sachbarbeiter oder Fallmanager dir so einen Mist im Gespräch mitteilt, oder ob er nach dessen Aussage auch bereit ist, dir das schriftlich zu geben.

Zur Unterstützung der Persönlichkeit werden noch diverese andere Dinge übernommen. Mein Papa hat die Führerscheine seiner fünf Töchter selber bezahlt. Nicht der Staat. Andere Leute gehen hart in den Ferien jobben, um sich solche Dinge leisten zu können. Hartzer brauchen das nicht.
Klingt, so als wenn der noble Hartzer mal eben so zum Jobcenter geht und dort irgendwelche Forderungen stellt und die nette SB oder FM am Schreibtisch schnell den Kuli zückt und dir das freudig genehmigt. Realität sieht leider anders aus.

Von den 391 Euro muss eine Person am Ende nur Strom zahlen. Ist nicht die Welt und deswegen lohnt sich Arbeiten vielleicht doch. Obwohl eine Friseurin netto bei Abzug ihrer Fixkosten weniger übrig hat. Ich hatte im Studium auch weniger zur Verfügung.
So ? Und nun ist der Hartzer Schuld an der Situation ? Warte ! Die Situation wurde doch durch Beschluss der Bundesregierung um 2005 beschieden. Ist immer leicht das alles auf den schmarotzenden Hartzer abzuwälzen. In diesem Land tickt so einiges nicht richtig. Auch HartzIV ist sehr negativ behaftet, allerdings kann man die Menschen doch nicht dafür verantwortlich machen.

Aus dem Regelsatz muss der Bedürftige ca. 26 € für Strom und Reparaturleistungen pro Monat entbehren. Das reicht doch bei der ständigen Preiserhöhungen vorne und hinten nicht aus. Schau dir mal die Positionen im Regelsatz etwas genauer an.

Kommen wir jetzt zu einer 5 Köpfchen Familie: In einer Bedarfsgemeinschaft (Haushalt) leben Mutter, Vater, Kevin (16 J), Samantha (5J) und Gina (3J). Mutter ist im 4 Monat Schwanger.
Was sollen diese Leute denn deiner Meinung nach tun ? Bevor man die Hartzer verurteilt, sollte man sich erstmal den Arbeitsmarkt genauer unter die Lupe nehmen.
 

therengarenk

Gesperrt
das Vermittlungsbudget wird dem Jobcenter für ein Jahr ausgegeben. Die Arge muss also zusehen, dass sie mit dem Geld ein ganzes Jahr auskommt. Wenn einer jetzt im November hingeht und das Geld braucht, dann MUSS das Jobcenter zahlen. Sonst bekommen die was von ihrer eigenen Rechtsstelle erzählt.
Das mit dem Auto geht definitiv. Das weiß ich aus meinem persönlichen Umfeld.
Bewerbungskosten max 260 im Jahr und für den Rest kann sich jeder Kunde ein Darlehen geben lassen. Entschuldigen, aber mich musste auch keiner bezahlen, damit ich mich bewerbe. Mittlerweile geht sowas sogar online und man spart sich das Papier, die Briefmarke und die Druckerpatrone.

Für viele Familien lohnt sich Arbeit einfach nicht mehr. Da kann der Hartzi nichts für. Da muss die Politik endlich einsetzen. Aber die sind gerade mit Diätenerhöhung und Crystal Meth im Bundestag beschäftigt
 

Almancali

Well-Known Member
Wenn einer jetzt im November hingeht und das Geld braucht, dann MUSS das Jobcenter zahlen. Sonst bekommen die was von ihrer eigenen Rechtsstelle erzählt.
Muss was ? Die müssen nichts.

Das mit dem Auto geht definitiv. Das weiß ich aus meinem persönlichen Umfeld.
Ich schrieb auch, dass man das schriftlich haben sollte. Ansonsten erzählen die dir alles, was sie am nächsten Tag wieder vergessen haben.

Bewerbungskosten max 260 im Jahr und für den Rest kann sich jeder Kunde ein Darlehen geben lassen.
Nö kein Bedürftiger ist verpflichtet, ein Darlehn aufzunehmen, um sich zu verschulden. Das ist rechtsmissbräuchlich und amtsanmaßend. Davon abgesehen ist eine fixe Anzahl von Bewerbungen rechtswidrig so das SG Lübeck und noch so ein SG. Weiterhin sind fixe Abgabetermine und Vorlage von Bewerbungen rechtswidrig. Rechtswidrig sind fixe EGVs und VAs, die nicht individuell auf die Fähigkeiten des Bedürftigen zugeschnitten sind. Rechtswidrig sind das Veranlassen von VA's im Falle einer nichtunterschriebenen EGV. Rechtswidrig sind das Veranlassen selbiger, ohne vorheriger Potentialanalyse des Bedürftigen. Rechtswidrig sind EGV's und VA's bei kranken Bedürftigen, die vorher keinem ärtzlichen Dienst vorgingen. usw.

Mittlerweile geht sowas sogar online und man spart sich das Papier, die Briefmarke und die Druckerpatrone.
Hat der Telekommunikationsanbieter Tag der Samariter ? Ein Internetanschluss kostet Geld. Im Regelsatz sind nur 12 € für Telefonie vorgesehen. Internet gibts zu diesem Preis nicht. Eine Nutzung von Internetcafes und public Hotspost wie auch gestellte Rechner im Flur des Jobcenters geht bereits aus rein datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Ausserdem besteht hierzu keinerlei Rechtsgrundlage.

Aber die sind gerade mit Diätenerhöhung und Crystal Meth im Bundestag beschäftigt

Das Problem ist das permanente Lohndumping und die präkeren Jobs in der BRD. Daher muss jemand auch 3-4 Teilzeitjobs annehmen, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Deutschland wirtschaftet sich mit diesem ganzen Disaster in den Ruin. Absolventen der Uni, die erstmal 6 Monate in einem Praktikum und dann ins nächste Praktikum buchsiert werden. AGH mit MAE (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung §16 SGB2) kurz 1 € Jobs genannt. Wo der letzte 1 € Jobber den nächsten 1 € Jobber einarbeitet. Wo rechtsmissbräuchlich die Jobcenter mit kommunalen Arbeitgebern zusammenarbeiten und Bedürftige unter rechtsmissbräuchlicher Androhung von Sanktionen zu 1 € Jobbs als Hausmeister, Gärtner, Tierpfleger, Kindererzieher usw. verdonnern (... alles keine Arbeiten im rechtlichen Sinne der Zusätzlichkeit). Das sind reguläre Arbeitsplatzkiller. Was eine vielzahl von Jobcentern hier betreiben ist Steuerhinterziehung und Förderung von Schwarzarbeit. Das muss bekämpft werden.

Mutter, Vater, Kevin (16 J), Samantha (5J) und Gina
Ich kenne mehrere Fälle, wo Muter, Vater , Kevin, Samanta und Gina die staatliche Bude verlassen mussten, weil man schnell mal paar Flüchtlinge unterbringen wollte. Oder wo man schnell mal die Mieten über die 10% Grenzen schob, um das Prekariat schnell an die Stadtgrenzen zu treiben.
 

therengarenk

Gesperrt
also,
Ich kann von einem Menschen erwarten, dass er alles unternimmt, um seine Bedürftigkeit zu beenden. Dazu gehört für mich die Aufnahme eines Zinsfreien Darlehens. Wobei für Bewerbungen das sowieso nicht nötig ist.
Jeder kann sich online bewerben. Auch ohne eigenen Internetanschluss. In jeder Stadt gibt es so etwas wie das Bitz, Job Point oder andere Stellen von dem Jobcenter, die Rechner und Drucker zur Verfügung stellen. Und wer das nicht glaubt, der teilt mir seine Stadt mit und ich suche es raus. Und jetzt komm mir nicht damit an, dass es Menschen gibt, die auf dem Land wohnen. Auf dem Land werden auch keine 10 Bewerbungen pro Monat erwartet. In Gelsenkirchen sind es acht. Auch das liegt im Ermessen des Vermittlers.
Über das Vermittlungsbudget solltest du dich noch informieren. Wenn ein Kunde Fahrtgeld braucht, um seine Bedürftigkeit zu beenden, dann bekommt er das Geld. Genauso wie der Kunde was leisten muss, ist die Agentur verpflichtet auch etwas zu leisten.

Ich schreibe gerade eine Hausarbeit und muss mich jetzt bissel um die Gesundheitsreform kümmern, aber wenn du willst, dann besorg ich dir die Tage genaueres zum VB.
 

Almancali

Well-Known Member
Dazu gehört für mich die Aufnahme eines Zinsfreien Darlehens.
Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.

In jeder Stadt gibt es so etwas wie das Bitz, Job Point oder andere Stellen von dem Jobcenter, die Rechner und Drucker zur Verfügung stellen.
Bitte lesen was ich geschrieben habe. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage. Weiterhin ist es rechtswidrig, dies von einem Bedürftigen zu verlangen, da damit seine persönlichen Rechte im Rahmen von personenbezogenen Daten und sozialpersonenbezogenen Daten NICHT gewahrt werden.

In Gelsenkirchen sind es acht. Auch das liegt im Ermessen des Vermittlers.
Erstmal stehen die Entscheide des SG, LSG und BSG vor dem rechtswidrigen Ermessen eines Vermittlers. Der sollte erstmal lesen, was ihm sein Arbeitgeber mitteilt. Viele Jobcenter sind einfach nur stupide Optionskommunen, wo die HEGAs (Handlungs und Geschäftsanweisungen) der Bundesagentur für Arbeit keine Bedeutung haben -> aber sollten. Die drehen schnell mal ihr eigenes rechtswidriges Ding.

Wenn ein Kunde Fahrtgeld braucht, um seine Bedürftigkeit zu beenden, dann bekommt er das Geld.
Wenn hierzu eine rechtsgültige VA besteht dann ja.

Genauso wie der Kunde was leisten muss, ist die Agentur verpflichtet auch etwas zu leisten.
Leider ein Irrtum, der Kunde muss nichts. Solange keine EGV oder VA vorliegt, kann der Kunde in keiner Weise rechtlich belangt werden. Allerdings ist es richtig, dass man aus gesundem Eigeninteresse eine Arbeit suchen sollte.

Aber!

Was ist mit Kranken Kunden ? SGB2 besagt, dass du mindestens 3 Stunden täglich Arbeiten gehen kannst (nicht musst). Was ist mit Leuten die an Burnout leiden, psychische Probleme haben, durch Arbeit kaputt gemacht wurden, Ehe gescheitert, Altersgrenze erreicht haben usw.

Diese Personen sind (sofern sie nach dem Gesetz her mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnten), erstmal zu helfen, damit sie wieder Eingegliedert werden können.

Arbeitslos heisst nicht gleich, Bewerbung schreiben und Job suchen. Arbeitslos heisst in erster Linie, dass die FM's den Fall eruieren müssen und dann die richtigen Maßnahmen einleiten. FM's und SB's sind weder Ärzte, Pfleger, Psychater, Richter usw. Du kannst einen psychisch kranken ALG2 Empfänger nicht sofort in Arbeit vermitteln, da sind andere Maßnahmen erforderlich.

So die Rechtslage zu SGB2

Also, sind nicht alles Hartzer und Schmarotzer. Die sich mit 391€ eine Yacht kaufen und vor Istanbul einen auf Edellude macht.
 
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