Oh. Das ging ja schnell.
Die Esken hat wohl tatsächlich
Führungsqualitäten. Vielleicht nicht die, die man sich als Arbeitnehmer so wünschen würde, aber die, die man an der SPD-Spitze gut brauchen kann.
Im Januar 2012 wird Esken als Vize-Vorsitzende in den Vorstand des 16. Landeselternbeirates von Baden-Württemberg gewählt. Der Landeselternbeirat betreibt eine Geschäftsstelle, die vom Land Baden-Württemberg finanziert wird und in der die damals 56-jährige Gabi Wengenroth seit elf Jahren arbeitet. Wengenroth hält für den Landeselternbeirat den Kontakt zu Eltern, Mitgliedern, wie auch zum ehemaligen Vorsitzenden Bucksch, der zu dieser Zeit noch immer gewähltes Mitglied des Beirates ist. Im Mai 2012 kündigt der Vorstand Wengenroth. Der Vorwurf: Illoyalität zum neuen Vorstand.
Kontraste hat mehrere Arbeitsrechtsexperten mit dem Fall befasst. Der gesamte Vorgang ist nach Aussagen der Berliner Arbeitsrechtlerin Professor Jutta Glock rechtswidrig. Sie prüfte die Kontraste vorliegenden Unterlagen und kommt zu dem Schluss, der Vorstand und mit ihm auch Esken hätten der Mitarbeiterin nicht kündigen dürfen.
...
Schwerer wiegt nach Einschätzung der Juristin jedoch folgender Vorgang: So ging der Kündigung die Durchsuchung des E-Mail-Accounts von Wengenroth durch ein Vorstandsmitglied voraus - ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung. Das sei sogar eine strafbewährte Tat. Nach § 206 des Strafgesetzbuches wird der Bruch des Fernmeldegeheimnisses mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Esken wurde nach der Durchsuchung des E-Mail-Accounts über den Vorgang informiert. Eine Anfrage von Kontraste, ob Esken auch vor der Durchsuchung Bescheid wusste, ließ sie unbeantwortet.