Es wird auch einen Grund gegeben haben warum diese Klasse ausgerechnet in Erdkunde eine Moschee besucht hat.
Gab es. Im Erdkunde-Unterricht stand das Thema Orient auf dem Lehrplan.
Wie berichtet, hatte im Juni 2016 eine Lehrerin des Rendsburger Kronwerk Gymnasiums mit ihrer siebten Klasse im Rahmen des Geographie-Unterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ den Moschee-Besuch geplant. Nicht dabei: der 13-Jährige. Er blieb zu Hause,
weil sich seine Eltern aus weltanschaulichen Gründen weigerten, ihren Sohn in die Moschee zu lassen, die noch vor einigen Jahren im Fokus des Verfassungsschutzes stand. Die Schule wertete das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“ und damit als Ordnungswidrigkeit.
Es hatte auch andere Überlegungen gegeben, die Sache zu klären:
Das Ministerium bestätigte damals auf Anfrage des sh:z, der Vater des Schülers habe vorgeschlagen, den Sohn alternativ am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen. Dieses wurde von der Schule abgelehnt. Rektorin Renate Fritzsche sagte, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“ Das wurde auch vom Ministerium bestätigt: Mit dem Besuch der Moschee im Rahmen des Geographie-Unterrichts entspreche die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, so der Behördensprecher. Der Moscheebesuch sei eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung.
https://www.shz.de/lokales/landesze...ee-eltern-muessen-vor-gericht-id17080801.html
Nun kann man die Meinung vertreten, dass die Schule sich da unnötig stur gezeigt hat: was sprach denn dagegen, das Kind in dieser Zeit in eine Parallelklasse zu schicken? Die Details hinter der schulischen Entscheidung kenne ich nicht, aber sie dürften in erster Linie dem Gedanken gefolgt sein, das Schulgesetz gleichmäßig anzuwenden und keine ideologisch oder religiös begründeten Ausnahmen zuzulassen. Wenn beispielsweise muslimische Mädchen verpflichtend am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, obwohl es ihnen [und/oder ihren Eltern] ohne Burkini unangenehm ist, wäre es schwerlich vertretbar, einen Jungen, der [unter dem Einfluss seiner Eltern] keinen Sakralbau betreten soll, mit Ersatzunterricht in einer Parallelklasse zu beschäftigen. Denn dann könnten sich die Eltern des Mädchens genauso darauf berufen.
Nochmal: Ich bin nicht gegen die Besichtigung von Sakralbauten, aber gegen die Verpflichtung, aktiv genutzte Sakralbauten zu betreten. Den Zwang von Besuch einer Moschee oder Kirche sehe ich ähnlich wie die Zwangsbeköstigung mit Schweinefleisch in der Schulmensa.
Na ja, so weit ich orientiert bin, gibt es in Schulmensen auch die Möglichkeit, auf ein vegetarisches Gericht auszuweichen. Insofern hinkt der Vergleich. ;- )
Was man allerdings auch wissen sollte: die Rendsburger Moschee war und ist keineswegs unumstritten.
https://www.zeit.de/gesellschaft/ze...schee-glaubenskrieg-rendsburg/komplettansicht
Wegen ihrer Verbindungen mit Millî Görüş (die Moschee gehört zum IGMG) wurde der dortige Moscheeverein jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet. Das ist m.W. inzwischen nicht mehr der Fall.
Aber unproblematisch finde ich diesen Hintergrund auch nicht und frage mich, inwieweit das in der Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts thematisiert wurde? Andersherum gedacht: hätte man mein Kind in der 7. Klasse in eine Kirche geschleift, in der christliche Fundis das Sagen haben, hätte ich das auch nicht glücklich gefunden. Natürlich wäre er mitgegangen, klar. Auch um ihn nicht künstlich auszugrenzen. Rechtsstreit finde ich viel zu hoch aufgehängt, da tut mir der Junge leid. Aber ich hätte schon nach Alternativen gefragt (... meines Erachtens gibt es immer welche) und danach, wie das im Unterricht vermittelt wird.