sommersonne
Well-Known Member
Im Orient gibt es wenig Wasser und viel Öl. Wer über Öl und Wasser verfügen kann, kann Macht ausüben. Reicht für mindestens eine Unterrichtsstunde.
Die Teilnahme am Schwimmunterricht beinhaltet nicht, sich in den Einflussbereich von Religionsausübung zu begeben. Und beinhaltet das Schulgesetz von S-H überhaupt den Zwang zur weitgehenden Nacktheit im Schwimmbad, also ein Burkiniverbot? Und warum enthält es dann kein generelles Bedeckungsverbot?Gab es. Im Erdkunde-Unterricht stand das Thema Orient auf dem Lehrplan.
Nun kann man die Meinung vertreten, dass die Schule sich da unnötig stur gezeigt hat: was sprach denn dagegen, das Kind in dieser Zeit in eine Parallelklasse zu schicken? Die Details hinter der schulischen Entscheidung kenne ich nicht, aber sie dürften in erster Linie dem Gedanken gefolgt sein, das Schulgesetz gleichmäßig anzuwenden und keine ideologisch oder religiös begründeten Ausnahmen zuzulassen. Wenn beispielsweise muslimische Mädchen verpflichtend am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, obwohl es ihnen [und/oder ihren Eltern] ohne Burkini unangenehm ist, wäre es schwerlich vertretbar, einen Jungen, der [unter dem Einfluss seiner Eltern] keinen Sakralbau betreten soll, mit Ersatzunterricht in einer Parallelklasse zu beschäftigen. Denn dann könnten sich die Eltern des Mädchens genauso darauf berufen.
Eben!Na ja, so weit ich orientiert bin, gibt es in Schulmensen auch die Möglichkeit, auf ein vegetarisches Gericht auszuweichen. )
Auch das noch, Staatsfeinde. Na prima! Nein, das hätte ich meinem Kind ausdrücklich verboten.Was man allerdings auch wissen sollte: die Rendsburger Moschee war und ist keineswegs unumstritten.
https://www.zeit.de/gesellschaft/ze...schee-glaubenskrieg-rendsburg/komplettansicht
Wegen ihrer Verbindungen mit Millî Görüş (die Moschee gehört zum IGMG) wurde der dortige Moscheeverein jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet. Das ist m.W. inzwischen nicht mehr der Fall.
Aber unproblematisch finde ich diesen Hintergrund auch nicht und frage mich, inwieweit das in der Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts thematisiert wurde? Andersherum gedacht: hätte man mein Kind in der 7. Klasse in eine Kirche geschleift, in der christliche Fundis das Sagen haben, hätte ich das auch nicht glücklich gefunden. Natürlich wäre er mitgegangen, klar. Auch um ihn nicht künstlich auszugrenzen. Rechtsstreit finde ich viel zu hoch aufgehängt, da tut mir der Junge leid. Aber ich hätte schon nach Alternativen gefragt (... meines Erachtens gibt es immer welche) und danach, wie das im Unterricht vermittelt wird.
Deswegen meinte ich, dass man nicht weiss was im dem Unterricht alles zum Gespräch wurde. Vielleicht ging das Interesse für diesen Besuch von den Schülern aus.Also wieso ein Moscheenbesuch für das Thema "Orient-Machtfaktor Wasser und Öl" zielführend sein soll muß man mir mal erklären. Da wäre ein Klassenausflug nach Dresden zur Yenidze sinnvoller gewesen^^
Steigt aus deinem Körper Rauch auf wenn du geweihten Boden betrittst oder woher kommt diese Phobie?
Keine völlig andere Hausnummer. Das Betreten eines aktiven Gotteshauses bedeutet ein Einlassen auf die Regeln der Glaubensrichtung. Ob man das will oder nicht, muss ja wohl einem selbst bzw. bei nicht religionsmündigen Kindern, den Erziehungsberechtigten überlassen sein. Ebenso wie jeder selbst entscheiden muss, ob er (Schweine-)fleisch isst, ob er was anderes isst oder ob der die Mensa gar nicht erst betritt, weil in der Küche (Schweine)-fleisch verarbeitet wurde.Zwangsbeköstigung mit Schweinefleisch wäre ein Bruch der Glaubensnormen. Für einen Muslim wie für einen ateistischen Vegetarierer auch.
Das wäre eher mit Beten in einer Moschee oder unfreiwillig bekommenen Sakramenten zu vergleichen.
Völlig andere Hausnummer.
Mal abgesehen vom Schuhe ausziehen, was jeder zuhause hoffentlich auch vorm Eintreten tut, wären da noch, das man nicht brüllt, was man wohl aus Höflichkeit sich nicht tut wenn man irgendwo zu Besuch ist oder in einer Bücherei und, dass man da nicht nackter hingeht als zum Buffet im Hotel auch. Oder welchen "Zwang" hab ich da übersehen?Jeder, der will, soll eine Moschee, Kirche, Synagoge, Pagode, einen Hindutempel, einen Königreichssaal der Zeugen Jehovas oder was auch immer betreten. Was ich mir selbst anschaue, von außen oder von innen, entscheide ich selbst nach meinen eigenen Prioritäten. Ich habe mir aus Interesse an Architektur, Kunstgeschichte etc. schon allerhand Sakralbauten angeschaut. Mir geht es, zu, Xten Mal, um den Zwang.
Keine völlig andere Hausnummer. Das Betreten eines aktiven Gotteshauses bedeutet ein Einlassen auf die Regeln der Glaubensrichtung. Ob man das will oder nicht, muss ja wohl einem selbst bzw. bei nicht religionsmündigen Kindern, den Erziehungsberechtigten überlassen sein. Ebenso wie jeder selbst entscheiden muss, ob er (Schweine-)fleisch isst, ob er was anderes isst oder ob der die Mensa gar nicht erst betritt, weil in der Küche (Schweine)-fleisch verarbeitet wurde.
Wieder so ein Beitrag ohne Markierung. OK.Steigt aus deinem Körper Rauch auf wenn du geweihten Boden betrittst oder woher kommt diese Phobie?
Zwangsbeköstigung mit Schweinefleisch wäre ein Bruch der Glaubensnormen. Für einen Muslim wie für einen ateistischen Vegetarierer auch.
Das wäre eher mit Beten in einer Moschee oder unfreiwillig bekommenen Sakramenten zu vergleichen.
Völlig andere Hausnummer.
Es war ein Zitat drin von jemandem auf deiner ignorelistWieder so ein Beitrag ohne Markierung. OK.
Der Zwang ist die in Deutschland geltende Schulpflicht. Es war kein freiwilliger Ausflug, sondern im Rahmen des Unterrichts.Oder welchen "Zwang" hab ich da übersehen?
??? Wie bitte?Mal abgesehen vom Schuhe ausziehen, was jeder zuhause hoffentlich auch vorm Eintreten tut
Da wäre zum Beispiel auch die in vielen Moscheen erwartete Verschleierung. Klare Unterwerfung unter vielfach als Frauen diskriminierend empfundene religiös begündete Vorschrift.wären da noch, das man nicht brüllt, was man wohl aus Höflichkeit sich nicht tut wenn man irgendwo zu Besuch ist oder in einer Bücherei und, dass man da nicht nackter hingeht als zum Buffet im Hotel auch.