C
CrazyWoman
Guest
AW: Zwischen Arbeitsamt und Moschee
Warum ist das ein anderes Thema? Warum ist das ein nur "berechtigtes Anliegen"? Du sagst, die Grundrechte der kopftuchtragenden Frauen werden verletzt. Du forderst für sie diese Rechte ein. Wie zum Beispiel hier, als Du (anscheinend) das Grundrecht auf "freie Entfaltung" einforderst.
Und zur Kippa hast Du auch nichts gesagt. (nur eine Feststellung)
Für mich kann das Kopftuch kein "Muss" sein, denn wenn ich daran glauben würde, müsste ich ja selbst eines tragen. Also steht es für mich auf der gleichen Stufe wie jede andere "freiwillige äußere Darstellung". Soll jetzt also jeder das Recht bekommen, einen Job auszuüben, den er gerne machen möchte - oder doch nur die Muslimas?
Wenn Du immer sagst, Persönlichkeitsrecht sei nicht gleich Persönlichkeitsrecht (nämlich "Das sind aber andere Themen") bist DU derjenige der "differenziert"... und letzenendes einer Gruppe Sonderrechte zuweisen will, die eine andere Gruppe, die genauso überzeugt von ihrem Lebensweg ist, nicht bekommen soll, weil's ja "etwas anderes ist".
Das Grundrecht auf freie Entfaltung soll nur solange gelten, bis die "Dame mit den stämmigen Beinen" Flugbegleiterin werden will - und dann bist Du auf einmal bei mir, wenn sie aussortiert wird. Aber das Grundrecht auf "Ausübung der Religion" soll sich sogar auf einen nicht-religiösen Bereich auswirken dürfen (den Arbeitsplatz)...? Und wichtiger werden als das Grundrecht jedes anderen? Für nur eine religiöse Gruppe?
Die Dame aus der Gothic-Bewegung mag ein berechtigtes Anliegen haben, ebenso wie die eine Frau mit stämmigen Beinen, die sich um einen Job als Flugbegleiterin bewirbt. Das sind aber andere Themen.
Warum ist das ein anderes Thema? Warum ist das ein nur "berechtigtes Anliegen"? Du sagst, die Grundrechte der kopftuchtragenden Frauen werden verletzt. Du forderst für sie diese Rechte ein. Wie zum Beispiel hier, als Du (anscheinend) das Grundrecht auf "freie Entfaltung" einforderst.
Grundrechte sollte man aber schon noch in Anspruch nehmen dürfen. Oder sollte jeder Schwarzkopf seine Haare in Peroxid tauchen, bevor er das Beweungsbild machen lässt?
Und zur Kippa hast Du auch nichts gesagt. (nur eine Feststellung)
Für mich kann das Kopftuch kein "Muss" sein, denn wenn ich daran glauben würde, müsste ich ja selbst eines tragen. Also steht es für mich auf der gleichen Stufe wie jede andere "freiwillige äußere Darstellung". Soll jetzt also jeder das Recht bekommen, einen Job auszuüben, den er gerne machen möchte - oder doch nur die Muslimas?
Wenn Du immer sagst, Persönlichkeitsrecht sei nicht gleich Persönlichkeitsrecht (nämlich "Das sind aber andere Themen") bist DU derjenige der "differenziert"... und letzenendes einer Gruppe Sonderrechte zuweisen will, die eine andere Gruppe, die genauso überzeugt von ihrem Lebensweg ist, nicht bekommen soll, weil's ja "etwas anderes ist".
Das Grundrecht auf freie Entfaltung soll nur solange gelten, bis die "Dame mit den stämmigen Beinen" Flugbegleiterin werden will - und dann bist Du auf einmal bei mir, wenn sie aussortiert wird. Aber das Grundrecht auf "Ausübung der Religion" soll sich sogar auf einen nicht-religiösen Bereich auswirken dürfen (den Arbeitsplatz)...? Und wichtiger werden als das Grundrecht jedes anderen? Für nur eine religiöse Gruppe?