Das Entscheidende ist, daß die Bürgen, anders, als oft unterstellt, schon viel Geld bezahlt haben. Fünf-, zehntausend Euro und mehr. Für den Aufenthalt von Flüchtlingen: Vom Tag ihrer Ankunft bis zum Tag ihrer Anerkennung. Ab da, so wurde ihnen gesagt, sind die dann allerdings ein Fall für das Jobcenter bzw. Sozialamt; das sei zwar noch nicht offiziell, aber so gut wie durch und reine Formsache.
Diese Bürgen haben bezahlt. Sie haben nicht gebürgt für einen ihrer Meinung nach nur theoretisch eintretenden Fall.