Alubehütet
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So wenig die katholische Kirche als exterritoriale Organisation gilt, obwohl letztlich Entscheidungen im Vatikanstaat getroffen werden können – Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis für einen Professor –, so wenig gilt die Ditib als exterritorial. Die Frage ist, als wie staatsunabhängig die anzusehen ist. Für NRW reicht es im Moment wohl noch.Ein Mitsprachrecht bei der Erteilung der Lehrerlaubnis für islamische Religionslehre von einer exterritorialen nationalen Religionsbehörde kann es nicht geben. Es wird ja kein türkischer, sondern ein islamischer Religionsunterreicht erteilt.