Bintje
Well-Known Member
(...)
Genau gesagt, tut er das nicht; er radikalisiert, verinnerlicht die alttestamentlichen Gebote. Aus „Du sollst nicht ehebrechen“ wird „Wer eine Frau auch nur anflirtet mit der Absicht, mit ihr in die Kiste zu steigen, hat im Herzen schon die Ehe mit ihr gebrochen“, ob es dann wirklich zum Vollzug kommt oder nicht.(..)
Ja, aber ich bezog mich auf Mt 5,38 - 42, nicht auf andere Gebote. *Klugschieter-Modus off* ; )
Rechtsstaatlichen Prinzipien und Resozialisierung greifen in diesen Fällen nicht. (...)
Doch. Auch, wenn es Dir und ganz sicher vielen anderen nicht gefällt: Das greift auch bei Links- wie Rechtsextremisten, warum nicht bei islamistischen Tätern? Wo soll man denn die Grenze über Ausnahmetatbestände ziehen, die eines Rechtsstaats nicht würdig sind?
Wir hatten die Debatte vor einiger Zeit schon mal, glaube ich zu erinnern. Ich persönlich fände es am besten, wenn sie sich vorm Internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten müssten.
Aber zum einen hat Deutschland sogar die Möglichkeit, im Ausland begangene Kriegsverbrechen von ausländischen Tätern zu ahnden; zum anderen sind sie Deutsche. Damit geht eine staatliche Verantwortung einher, solange es z.B. in Syrien keine ordentliche Gerichtsbarkeit gibt.
(..)Man muß ihnen schon konkrete Untaten nachweisen, um sie einzubuchten; ansonsten bleibt nur „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Und das mach mal. Nachweisen, was die in Syrien angestellt haben. Für die Kurden sind das feindliche Kombattanden, Kriegsgefangene.
Das ist genau der Punkt.
Hääääää.....beim Zivilrecht geht es um die Bürger.....deren Verhältnis zueinander.
Hier greift dann das Strafrecht.
Auch richtig. Ich sehe, Ihr habt das Thema im Griff und fächele mir dann mal weiter kühle Luft zu... ^^
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