Wissenwertes über den Islam

eruvaer

Well-Known Member
Dass der Rechtsstreit aus der Islamhasser-Ecke heraus geführt wurde, tut wenig zur Sache. Mir geht um die Freiheit, sich Religion(en) vom Hals zu halten, wenn man das möchte. Um die Gleichberechtigung von Religionsausübung und Atheismus. Ob es sich um eine "normale, tolerante Moschee" (gibt's die überhaupt? Die meisten Moscheen werden von Tayyip Erdogans berüchtigter Ditib betrieben) handelt, um eine "intolerante", um eine liberale Kirche der Landeskirche oder eine mit Presbyterium voller evangelikaler Bibeldrescher, finde ich auch zweitrangig ggf. schwierig zu recherchieren. Eltern bzw. religionsmündige Schüler sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Einrichtungen betreten wollen oder nicht.
Bist du eigentlich ehemaliger DDR-Bürger?
 

EnRetard

Well-Known Member
Verstehe ich immer noch nicht. Welche kollektive Eigenschaft dichtest du Ossis an? Eine besonders hohe Bewertung der Glaubensfreiheit?
 

EnRetard

Well-Known Member
Ja, eben. Daß das eine Milli Görüs-Moschee ist, auch nicht.
Milli Görüs, Ditib o.ä. bringen noch einen weiteren Aspekt hinzu. Für die prinzipielle Frage, ob Atheisten die gleichen Freiheiten wie Religionsgläubige haben und wie hoch die Glaubensfreiheit in speziellen Einzelfällen im Verhältnis zur Schulpflicht zu bewerten ist, ist beides tatsächlich unerheblich.
 

eruvaer

Well-Known Member
Verstehe ich immer noch nicht. Welche kollektive Eigenschaft dichtest du Ossis an? Eine besonders hohe Bewertung der Glaubensfreiheit?
So könnte man es sagen. Eine besonders penible Trennung zur Religion scheint mir aufgrund der mir bekannten "Ossis" und deren Geschichte als naheliegend.
Die wie nennt man es...der Mythos? der geflügelten Jahresendzeitfigur versinnbildlicht mein Vorurteil ganz vorzüglich.
 

sommersonne

Well-Known Member
Das ist kein Vorurteil, wenn mir auch die geflügelte Jahresendfigur nicht im realen Leben begegnet ist. Vielleicht auch weil es kaum welche zu kaufen gab.
Es wurde in der DDR überhaupt kein Wert auf Religion gelegt. Sie wurde zwar nicht verboten, aber auch nicht unterstützt und wer seinen Glauben ausleben wollte, hatte mit Nachteilen zu rechnen, z.B. bei der Vergabe eines Studienplatzes.
Ich stamme aus einer nichtreligiösen Familie und habe mir nie darüber Gedanken gemacht warum die DDR-Führung Religion gegenüber so ablehnend war. Hielt und halte die Religionsentstehung, welche auch immer, für Geschichte(n) und ein Mittel Völker zu manipulieren. Aus diesem Grund müßte ein ehrlicher Sozialismus oder Kommunismus das auch ablehnen. Aber wann ist Politik schon ehrlich.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Nö, nicht binnen 24 Stunden, sondern binnen der eigenen Bildungsbiographie und der darin enthaltenen Kenntnisse über die Lage der Kinder vor der staatlich kontrollierten Schulpflicht, etwa Anfang des 20. Jahrhunderts. Zwar gab es in Preußen schon eine Schulpflicht seit dem späten 18. Jahrhundert, doch waren die Ausnahmen so umfangreich und die Infrastruktur so dürftig, dass von einer Schulpflicht nur in angedachtem Sinn gesprochen werden kann.
@EnRetard
Im Zuge dieser Schulpflicht gilt eben auch, daß die Kinder am Unterricht teilnehmen müssen, mit Ausnahme des konfessionellen Religionsunterrichts, sofern der Schulträger nicht eine Religionsgemeinschaft ist. In diesem Fall gehen die Eltern bei Anmeldung des Kindes den Vertrag zur Teilnahme am Religionsunterricht ein - bis zum 14. Lebensjahr. Dann gilt der Schüler/die Schülerin für religionsmündig, und die Teilnahme am Religionsunterricht ist freiwillig.
Nur hat der Besuch einer Moschee nichts mit konfessionellem Religionsunterricht zu tun, insbesondere dann nicht, wenn der Besuch innerhalb eines anderen Fachunterrichts stattfindet.
Nicht jeder Unterricht trifft auf die Zustimmung der Eltern. Bei fortgesetzter Unzufriedenheit können sie bzw. ihre Kinder die Schule wechseln ohne irgendeine Sanktionsmaßnahme. Also auch in dieser Frage kein Zwang
 

EnRetard

Well-Known Member
Nur hat der Besuch einer Moschee nichts mit konfessionellem Religionsunterricht zu tun, insbesondere dann nicht, wenn der Besuch innerhalb eines anderen Fachunterrichts stattfindet.
Als atheistischer religionsmündiger Schüler/Elternteil eines nicht religionsmündigen Schulkinds würde ich argumentieren, dass ein Hund nicht allein deshalb zur Katze wird, weil man ihm ein Schild mit der Aufschrift "Katze" umhängt.
 
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