AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?
Wenn diese "Regelung" Gesetz wird, das ein "Körperverletzung" zwar
gegeben ist, aber unter bestimmten Voraussetzungen (die hier mehr
als vage skizziert werden)nicht strafbar ist, werden sich damit bei
kommenden, anderen Themen noch große Probleme auftun, der
deutsche Staat wird diese "von hinten durchs Knie"
Konstruktion noch bitter bereuen....
Dieser Gesetzesentwurf hat es nicht so mit dem GG, denn es bricht es gleich zwei mal:
Art 3, GG
(3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.